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Hinweise zur Stellplatzanordnung

Wir möchten Ihre Meinung zur zukünftigen Gestaltung des Schmollerplatzes im Ortsteil Alt-Treptow erfahren. Im Rahmen der aktuellen Planung wird insbesondere die Anordnung der Parkplätze am Platz untersucht. Dabei stehen zwei mögliche Varianten zur Diskussion: Längsparken und Quer- bzw. Senkrechtparken. Helfen Sie uns, indem Sie die unten stehenden Fragen beantworten und Ihre Einschätzung abgeben.

Wo sehen Sie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Variante?

Es gibt zwei mögliche Varianten für die Parkplatzauslegung entlang des Platzes.

aktiv

Variante 2: Quer- bzw. Senkrechtparkplätze

Querparken

Diese Variante stellt eine eher funktionale und bestandsorientierte Lösung dar. Ziel ist es, den vorhandenen Parkraum weitgehend zu erhalten und Eingriffe in die bestehende Struktur möglichst gering zu halten.

Parkraum & Verkehr

  • Stellplatzanzahl: Erhalt von 68 Stellplätzen durch Senkrechtaufstellung
  • Strukturierung: Einfügung von zwei neuen Bäumen innerhalb der Parkreihe (Nordwest-Seite) zur Beschattung und optischen Gliederung
  • Wegeführung: Kein umlaufender Rundweg; stattdessen einfache Verbindungen zwischen den Zugängen entlang der bestehenden Struktur

Einordnung

Diese Variante bietet Vorteile hinsichtlich der Stellplatzzahl und einer geringeren Eingriffsintensität. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität sowie für neue Nutzungen deutlich reduziert.
Im Vergleich zur Variante „Längsparken“ ergeben sich daher weniger gestalterische Spielräume und Aufenthaltsangebote.

Variante_Querparken

Variante_Querparken.jpg

Variantenprüfung Quer

Variantenprüfung Quer

Variantenprüfung Variante 2.png

Wegeführung

Wegeführung Quer

Wegeführung Variante 2.png

-> Zu dem Schnitt der Varianten

 

Originalpläne der Planer/-innen:

Variantenprüfung quer.pdf

Hinweis: Die dargestellten Entwürfe basieren auf den von den Planungsbüros bereitgestellten Unterlagen. Für eine bessere Lesbarkeit und Darstellung im Rahmen der Beteiligung wurden diese grafisch vom Bezirksamt überarbeitet. Dabei kann es zu geringfügigen Abweichungen von den ursprünglichen Maßstäben kommen. Maßgeblich sind die Originalunterlagen der Planungsbüros.


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