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Der städtebaulich-freiräumliche Rahmenplan wurde im März 2025 vom Berliner Senat beschlossen und bildet die Grundlage für die weiteren Planungsschritte und die Umsetzung des neuen Stadtquartiers. Die Online-Ausstellung informiert über den Planungsprozess, Inhalte des Rahmenplans, das städtebauliche Konzept und die Bebauungsplanung. Ihre Anregungen und Hinweise sind uns wichtig. Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
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Förderung von Bürgerprojekten
Für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme steht ein Gebietsfonds zur Verfügung. Durch ihn werden Projekte und Aktionen unterstützt, die dem Interesse des Gemeinwohls dienen und nachbarschaftliche Beziehungen im neuen Stadtquartier und seinem unmittelbaren Umfeld fördern.
Hierfür stehen jährlich 20.000 €, in diesem Jahr ausnahmsweise 30.000 €, zur Verfügung.
Förderbedingungen
Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, Vereine und lokale Akteure, die im Entwicklungsgebiet und dessen Umfeld arbeiten und/oder wohnen (vgl. obige Abbildung: Karte des Fördergebiets). Die Projekte sollen folgende strategische Ziele umsetzen und damit einen Beitrag zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick sowie zur Vernetzung mit den angrenzenden Nachbarschaften leisten:

Auswahl der Projekte
Auf Basis einer Empfehlung des Beirats, der sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern dieses Gebiets zusammensetzt, entscheidet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen über die Vergabe der Fördermittel. In diesem Jahr wurden elf Projektanträge eingereicht, von denen sieben eine Förderung durch den Gebietsfonds erhalten sollen. Die ausgewählten Projekte sind der nebenstehenden Liste zu entnehmen.
Anfang 2026 wird es die nächste Gelegenheit geben, sich für die Fördermittel des Gebietsfonds zu bewerben. Bewerben auch Sie sich mit Ihrer Projektidee fürs Quartier!


