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abgeschlossen
Entwürfe und Beteiligungsergebnisse
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich Videos und Pläne zu den Entwürfen ansehen, die von den vier Planungsteams beim Zwischenkolloquium präsentiert wurden. Bei der Online-Beteiligung vom 02.12.2022 bis 16.12.2022 sind zahlreiche Hinweise und Reaktionen eingegangen.
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Ergebnis und FAQ zur Online-Beteiligung

Rege Beteiligung zum Zwischenkolloquium

 

Vielen Dank für Ihre Beteiligung zum Zwischenkolloquium!

Insgesamt haben sich 41 Personen mit 270 Beiträgen beteiligt. Dabei ist zu beachten, dass einige Personen besonders viele konstruktive Kommentare hinterlassen haben.

Besonders häufig wurden die Themen Naturschutz, Mobilität und Verkehr sowie die Geschossigkeit und Dichte der Bebauung thematisiert. Alle eingegangenen Kommentare wurden an die Planungsteams weitergereicht. Ihre Hinweise zu den einzelnen Entwürfen werden nun von den Planer*innen auf Umsetzbarkeit geprüft.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Nach Abschluss des Werkstattverfahrens wird es die Möglichkeit geben sich im Rahmen einer Ausstellung die Ergebnisse anzusehen. Am 01.03.2023 möchten wir im Rahmen einer Veranstaltung gemeinsam mit Ihnen die Ausstellung eröffnen! Details folgen.

Auf einige Fragen und Kommentare, die mehrfach aufkamen, möchten wir im folgenden FAQ ("frequently asked questions") schon vorab eingehen.

FAQ zum Zwischenkolloquium

 

Wieso sind in den Entwürfen Gebäude mit vier Geschossen und mehr enthalten?

Laut Aufgabenstellung der GESOBAU sollen Gebäude mit maximal drei Geschossen und einem Staffelgeschoss entstehen. Die erste Entwurfsphase diente der Ideenfindung und dem offenen Austausch über städtebauliche Leitgedanken. Um die Bodenversiegelung gering zu halten, haben die Planungsteams als eigene Lösungsvorschläge die Geschossigkeit teilweise oder auch insgesamt erhöht.

 

Warum müssen es gleich 600 neue Wohnungen sein? Tun es nicht auch 400?

Die Anzahl von 600 Wohnungen ist eine Richtzahl, die je nach Wohnungsgrundrissen und -größen variiert. Die Gesobau orientiert sich an den vorgegebenen städtebaulichen Kennziffern. Die finale Zahl hängt stark vom städtebaulichen Konzept und der Gebäudeplanung ab, die zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorliegt.

 

Wird die Erschließung des neuen Wohngebiets auch über den Olbendorfer Weg und die Hermann-Piper-Straße erfolgen?

Das geplante Wohngebiet wird über die Oranienburger Straße verkehrlich angebunden. Die Erschließung des Wohngebiets über den Olbendorfer Weg und die Hermann-Piper-Straße ist nur für den Rad- und Fußverkehr vorgesehen. Das Seniorenpflegeheim der Vivantes GmbH soll aber über den Olbendorfer Weg erschlossen werden. Das Pflegeheim ist nicht Teil des städtebaulichen Werkstattverfahrens und nicht im Eigentum der GESOBAU.

 

Die Idee eines autoarmen Quartiers ist gut. Doch wo sollen die neuen Bewohner*innen mit Auto parken und wie wird verhindert, dass sie auf die Umgebung ausweichen?

Für die neuen Bewohner*innen und deren Pkw wird es die Möglichkeit geben, Stellplätze in einer Quartiersgarage anzumieten. Ergänzend hierzu wird es weitere Mobilitätsangebote über den motorisierten Individualverkehr hinausgeben bspw. die Möglichkeit zur Anmietung von (Lasten-) Fahrrädern oder Rollern. Ein detailliertes Angebotskonzept wird zu einem späteren Zeitpunkt erarbeitet. Ziel ist die Schaffung eines nachhaltigen, autoarmen und zukunftsfähigen Quartiers.

 

Warum werden statt Neubauten nicht die baufälligen Sternhäuser saniert oder deren Flächen neu bebaut?

Die Flächen der Sternhäuser sind Teil des zu beplanenden Gebiets. Eine Sanierung der Sternhäuser wäre allerdings sehr aufwändig, da sie eine hohe Schadstoffbelastung aufweisen.  Auch die Wiederverwendung der einzelnen Bauteile ist aufgrund der Belastung nicht möglich. Zudem eignen sich die Sternhäuser aufgrund der früheren Nutzung (Bettenhaus) und der damit zusammenhängenden Grundrisse nicht für die angestrebte Wohnnutzung.

 

In den Entwürfen wird nicht deutlich, wie viele Bäume gefällt werden müssen. Was wird unternommen, um diese Zahl möglichst gering zu halten?

Eine genaue Anzahl an Baumfällungen ist in der aktuellen Planungsphase (Zwischenkolloquium) noch nicht berechnet worden. Ein wesentlicher Aspekt der Aufgabenstellung ist es, den Baumbestand so gut wie möglich zu erhalten. In der zweiten Planungsphase wird dies von den Planungsteams konkretisiert. Die Zahl der Bäume, die von den städtebaulichen Konzept betroffen wären,  werden von den Planungsteams zum Endkolloquium unter Benennung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen vorgelegt.

 

Die Fläche ist ökologisch wertvoll. Wieso wird auf dieser Fläche gebaut und nicht an anderer Stelle?

Als städtisches Wohnungsbauunternehmen leistet die GESOBAU aktiv ihren Beitrag, um in der dynamisch wachsenden Stadt Berlin auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bereitzustellen und lebendige Nachbarschaften zu erhalten. Der geplante Wohnungsneubau auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik ist daher notwendig und sinnvoll. Gleichzeitig möchten wir als landeseigene Wohnungsbaugesellschaft eine Vorbildfunktion einnehmen und die Fläche ökologisch verträglich bebauen. Das von der GESOBAU angekaufte Grundstück westlich des Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) ist durch die sogenannten Sternhäuser, einige Versorgungseinrichtungen des Krankenhauses und den Tempohome-Standort bereits in großen Teilen bebaut und versiegelt und weist somit keine hohe ökologische Wertigkeit auf. Diese Flächen stehen nach Nutzungsaufgabe nun dem Wohnungsbau zur Verfügung und werden neugestaltet, entwickelt und städtebaulich aufgewertet. Über ein beauftragtes Baum- und Artenschutzgutachten sind die besonders schützenswerten Bäume und Arten auf dem Grundstück bekannt. Die Planungsteams müssen ihre städtebaulichen Entwürfe daran orientieren. Der Koldischteich im Süden soll im Zuge der Bebauung in die Gesamtkonzeption eingebunden und renaturiert werden. Die ausgewiesenen Waldflächen sind in Landeseigentum und nicht Teil des Baugrundstücks der GESOBAU. Sie werden nicht überbaut ebenso wie bekannte Biotopflächen.

 

Wieso findet eine Beteiligung statt, wenn die Entscheidung für ein Wohnquartier schon gefällt wurde?

Planungsrechtlich ist das Gelände der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik gemäß des Baunutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Der Standort war bis vor kurzem im Eigentum der landeseigenen Vivantes GmbH, welche im Jahr 2007 den Klinikbetrieb auf dem Gelände aufgegeben hat. Die landeseigenen Gesellschaften sind verpflichtet, nicht mehr betriebsnotwendige Flächen zu veräußern. Seither wurde das Grundstück als ein Wohnungsbaupotential aufgenommen und umfangreich für eine mögliche Wohnnutzung untersucht. Diese Untersuchungen haben ergeben, dass der Standort um die Sternhäuser sich für einen nachhaltigen und autoarmen Wohnungsbaustandort mit Wohnungen im bezahlbaren Segment eignen würde. Diese Überlegungen werden im Werkstattverfahren konkretisiert.

Ziel des Werkstattverfahrens ist es ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten. Allen beteiligten Akteur*innen ist wichtig, dass es in diesem Rahmen auch die Möglichkeit für interessierte Anwohner*innen gibt, sich über das Projekt zu informieren und an der Planung zu beteiligen. Hierbei geht es nicht darum, ob ein Wohnbauquartier entsteht, sondern wie es ausgestaltet werden soll. Die Anregungen und Hinweise, die uns über die Online-Plattform mein.berlin.de eingereicht wurden, werden ausgewertet und den planenden Büros für die zweite Überarbeitungsphase zur Verfügung gestellt. Die Planungsbüros werden die Hinweise in der finalen Bearbeitungsphase berücksichtigen.

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