Konzept Verkehr
Verkehr - ÖPNV-ERSCHLIEßUNG (Tramverlängerung) | Gewerbegebiet Buchholz-Nord
Kommentieren Sie die wesentlichen Konzeptelemente:
- Erschließung des Gewerbegebiets durch Tram
- keine vollständige Abdeckung durch Tram à ggf. Ergänzung durch Zubringer-Bus mit Start / Ziel an den S-Bahnhöfen
Verkehr – Querschnitt Schönerlinder Straße
Kommentieren Sie die wesentlichen Konzeptelemente:
- Verbesserung der Geh- und Radwegeinfrastruktur
- Beibehaltung des vorhandenen Baumbestands Beibehaltung Fahrbahnbreite von 6,50 m (unabhängig von der Tram-Realisierung)
- Variante mit getrenntem / gemeinsamen Geh- und Radweg je Richtung denkbar (1a / 1b)
Kommentieren Sie die wesentlichen Konzeptelemente:
- Variante 2, 3 und 4 sind gleichwertig und in Abhängigkeit der südlichen Routenführung beide realisierbar
- Variante 1 ist nicht für eine schnelle Anbindung an den „Panke Trail“ sinnvoll, sondern eher für Freizeitnutzung
Allgemeine Randbedinungen
Kommentieren Sie die wesentlichen Konzeptelemente:
- Vorrang des Fuß- und Radverkehrs im gesamten Quartier – Verdeutlichung durch eindeutige Wegehierarchie, flächendeckende Verkehrsberuhigung und entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen (verkehrsberuhigte Bereiche, abgepollerte Geh- und Radwege)
- barrierefreie Wegeverbindungen, z.B. zwischen Wohnung und ÖPNV-Haltestelle
- Reduzierung der Flächen für den fließenden und ruhenden MIV (motorisierter Individualverkehr) auf das erforderliche Minimum
- Sicherstellung der Befahrbarkeit aller Wege durch Einsatzfahrzeuge (Feuerweher, Notarzt, Ver- und Entsorgung, Pflegedienste)
- optimale ÖPNV-Erschließung (keine Erschließungslücken, optimal Bus und / oder Tram im Quartier, Anbindung an S-Bahn)
- reduzierter MIV-Stellplatzschlüssel zur Unterstützung einer autoarmen Quartierscharakteristik (Empfehlung: 0,4-0,7 Stellplätze pro Wohneinheit)
- Erhöhung des Fahrrad-Stellplatzschlüssels infolge des zu erwartenden höheren Fahrradbesitzes, optimale Randbedingungen zur täglichen Nutzung (u.a. Barrierefreiheit, Sicherheit, bequeme Nutzbarkeit, Berücksichtigung des Flächenbedarfs von Sonderfahrzeugen)
- zentrale Anordnung von Stellplätzen in Form von Quartiersgaragen – Grund: räumliche Trennung von Stellplatz und Wohnen (Einzugsbereich max. 300 m bzw. 600 m bei attraktivem Geh- und Radwegenetz)
- konsequente Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums im näheren Umfeld & keine alternativen Parkangebote im Quartier (z. B. Stellplätze im öffentlichen Raum), um zwingende Nutzung der Quartiersgarage zu gewährleisten. Alternativen in Nachbarquartieren sind durch Parkraumbewirtschaftung oder Zugangsbeschränkungen privater Stellplatzbereiche auszuschließen
Randbedingungen Quartiersgaragen
Kommentieren Sie die wesentlichen Konzeptelemente:
- nach Möglichkeit und Nutzung keine feste Zuordnung von Stellplätzen in den Quartiersgaragen, dadurch Erhöhung der Kapazität durch Mehrfachbelegung (z.B. Besucher:innen tagsüber | Bewohner:innen nachts)
- Lage vorzugsweise am Rand des Quartiers mit direktem Anschluss an das Haupt- oder Sammelstraßennetz, Vermeidung von Zufahrten durch das Quartier
- Lärmschutz: Durch geeignete Platzierung von Quartiersgaragen Abschirmung von Lärmquellen -> geringere Lärmbelastung im Quartier (Schönerlinder Str.)
- gute städtebauliche Integration in den Entwurf und ansprechende Fassade notwendig
- Kombination mit zusätzlichen Mobilitätsangeboten sinnvoll
- Leihmöglichkeiten für Karren, Lastenräder, Fahrradanhänger etc.
- Carsharing (Reduzierung der Abhängigkeit vom eigenen Auto, mehrere Fahrzeugklassen, umfassendes Fahrzeugangebot erforderlich) – Partnerschaft mit kommerziellen Anbieter oder eigene Flotte
- Elektroladestationen (für alle Stellplätze nachrüstbar)
- ggf. komplementäre Nutzungen zweckmäßig, wenn Bedarf und im Einklang mit Standort
- kleinflächiger Einzelhandel, Postdepot, Spiel- und Aufenthaltsfläche auf dem Dach etc. – d.h. keine reine Quartiersgaragen, sondern multifunktionale Mobilitätshubs