Berliner Bürgerinnen und Bürger waren aufgerufen auf dem Auftaktforum am 15.9.2021 sowie in der anschließenden 1.Online-Beteilgungsphase Ihre Ideen, Anregungen und Hinweise für die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) einzubringen. Die Beiträge wurden anschließend in verschiedene Themenbereiche geclustert. Häufige Fragestellungen und Rückmeldungen zum Prozess werden im Folgenden beantwortet. Inhaltliche Hinweise und Maßnahmenvorschläge werden vom Fachgutachter geprüft und bei entsprechender Eignung im weiteren Erarbeitungsprozess berücksichtigt.
Wer bearbeitet die "Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030)"?
Als Dienstleister für die Fortschreibung des BEKs wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz die Berliner Energieagentur GmbH gemeinsam mit dem Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH und der DIW Econ GmbH nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren beauftragt. Die wissenschaftliche Studie soll Ende des 1. Quartals 2022 vorgelegt werden. Für den Beteiligungsprozess zur Erstellung des BEKs wurde ebenfalls im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens das Konsortium nexus GmbH und Planergemeinschaft Stadt und Raum ausgewählt.
Wer erarbeitet den Teil der Klimaanpassung für den neuen Umsetzungszeitraum?
Der Bereich Klimaanpassung wird separat federführend durch das Referat Klimaschutz und Klimaanpassung in der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz unter Einbindung weiterer Fachverwaltungen auf Senats- und Bezirksebene, aber auch von Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft erarbeitet. Maßnahmen und Hinweise zum Bereich der Klimaanpassung, die im Rahmen des Beteiligungsprozesses eingehen, werden in diesen parallelen Prozess eingespeist und weiterverarbeitet.
Wie lang ist der Zeitraum der Beteiligung?
Die öffentlichen Beteiligungsphasen reihen sich ein in eine Abfolge von Auftaktforum, zwei Fachforen und 10 Experten-Workshops zu den Handlungsfeldern des BEK 2030. Die Ergebnisse des Prozesses zur Weiterentwicklung des BEK 2030 sollen bis zum Ende des 1. Quartals 2022 vorliegen. Die Beteiligungsphasen sind an die vorgesehenen Arbeitsphasen des BEKs angepasst. Erarbeitete Ergebnisse werden auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de vorgestellt. Es wird die Möglichkeit geben, in einer 2. Online-Beteiligungsphase Anfang 2022 dazu Hinweise und Kommentare abzugeben.
Wer kann sich beteiligen?
Alle Bürgerinnen und Bürger Berlins sind angesprochen, ihre Ideen und Hinweise zur Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms und der entsprechenden Maßnahmen einzubringen. Die Beteiligungsphasen sind auf der Plattform mein.berlin.de für alle Interessierten zugänglich. Fragen in der Onlinebeteiligung zielen vorrangig darauf ab, Erkenntnisse aus der Stadtgesellschaft für den weiteren Prozess zu gewinnen sowie Erfahrungen und Wissen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Bezirke und möglichst vieler unterschiedlicher Interessen- und Zivilgruppen zu erhalten.
Wer sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Workshopreihen?
Die Workshops richten sich neben Vertreter*innen der Verwaltung, öffentlicher Unternehmen und der Wirtschaft auch an die Fachöffentlichkeit bestehend aus Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft sowie Interessen- und Fachverbänden sowie an die organisierte Zivilgesellschaft (z.B. Vereine und Initiativen), die sich im Grundsatz mit der Umsetzung von Maßnahmen des BEK 2030 auseinandersetzen.
Was geschieht mit den inhaltlichen Anregungen, die zur Weiterentwicklung des BEK 2030 gegeben wurden?
Eingegangene Hinweise, Kommentare, Ideen und Maßnahmen werden sorgfältig vom Fachkonsortium geprüft und fließen bei entsprechender Eignung in das neue Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm ein bzw. werden an andere Zuständigkeiten adressiert.
Wie wurde/wird auf den Beteiligungsprozess hingewiesen?
Das Auftaktforum und die 1. Online-Beteiligung wurde über Berliner Akteure der Fachöffentlichkeit (z.B. Vertreter*innen von Verbänden, zivilgesellschaftlichen Organisationen) und Multiplikatoren beworben, die über ihre Informationskanäle auf die Beteiligungsmöglichkeit hingewiesen haben. Darüber hinaus wurde die Veranstaltung wie auch die Online-Beteiligung auf den Social-Media-Kanälen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sowie über die Presse beworben. Aufgrund einer kurzen Vorbereitungszeit war ein längerer Vorlauf nicht möglich. Der Aspekt einer längeren Bewerbungsphase wird im weiteren Prozess, insbesondere hinsichtlich der 2. Online-Beteiligung, berücksichtigt.
Wie werden die Ergebnisse der IÖW -Studie "Berlin Paris-konform machen" im weiteren Bearbeitungsprozess berücksichtigt?
Die Machbarkeitsstudie "Berlin Paris-konform machen" (BPKM) legt in verschiedenen Szenarien dar, wie Berlin schon vor 2050 klimaneutral werden kann, um dem Zielpfad des Pariser Abkommens gerecht zu werden. Sie aktualisierte damit die Machbarkeitsstudie „Klimaneutrales Berlin 2050“ aus dem Jahr 2014, die eine wichtige Grundlage der Berliner Klimaschutzpolitik und des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für den Umsetzungszeitraum 2017 bis 2021 bildete. Damit wird die BPKM-Studie die wesentliche Basis für die Weiterentwicklung des BEKs sein. Aufgrund der Novellierung des Klimaschutz- und Energiewendegesetzes sind die Zielpfade jedoch entsprechend anzupassen. Ebenso sollen Ergebnisse und Empfehlungen weiterer, relevanter Studien z.B. „Wärmestrategie für das Land Berlin“ in das neue BEK fließen.
Welche Maßnahmen aus dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) für den Umsetzungszeitraum 2017 bis 2021 wurden bisher umgesetzt?
Im aktuellen BEK-Umsetzungskonzept gibt es rund 100 Maßnahmen, wovon knapp 70 in Bearbeitung sind. Zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ein regelmäßiges Monitoring. Die Berichte der Jahre 2018 bis 2020 finden sich auf der Homepage der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz unter https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutz-in-der-umsetzung/bek-2030-umsetzung-2017-bis-2021/. Auf der Seite "digitales Monitoring- und Informationssystem des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms" finden sich weitere Informationen zur Umsetzung des BEK 2030.
Wird es einen Bürgerrat zum Thema Klima geben?
Es wird im Jahr 2022 ein Bürger:innenrat zum Thema Klima eingesetzt. Er wird mit 100 zufallsausgewählten Berlinerinnen und Berlinern besetzt werden, die im Frühjahr 2022 verschiedene Maßnahmenoptionen diskutieren und anschließend eine gemeinsame Empfehlung abgeben.