Erläuterung Raum C
Der Raum C: „Privater, nicht öffentlich-zugänglicher Raum“
Der private, nicht öffentlich-zugängliche Raum bezeichnet üblicherweise einen von einer bestimmten Personengruppe betret- bzw. befahrbaren Raum, der einem privaten oder kommunalen Eigentümer:innen zugehörig ist. Beim Ladeinfrastrukturausbau sind typischerweise zunächst jene Räume relevant, die bereits vorhandene Fahrzeugstellplätze aufweisen, also u.a. Parkplätze oder Tiefgaragen in und an Wohngebäuden oder Betriebsstätten. Dabei werden die Ladesäulen ausschließlich durch einen definierten Personenkreis genutzt.
Weitere Informationen zum Aufbau und dem Verfahren der Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur können Sie der Projektbeschreibung entnehmen.
Aktueller Stand im Raum C
Der Ausbau von nicht öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur auf privatem Grund hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Arbeitgeber:innen und Wohnungsverwalter:innen greifen das Thema Ladeinfrastruktur auf und haben begonnen erste Ladepunkte an ihren Standorten zu installieren. Der Fokus liegt hierbei vor allem auf dem sogenannten AC-Laden, also die Installation und den Betrieb von Ladesäulen mit geringer Ladeleistungen bis höchstens 22kW, wodurch eine lange Verweildauer und schonendes Laden ermöglicht wird.
Auch Berliner Behörden sind dazu aufgefordert bis 2045 CO2-frei zu werden und sollen zukünftig an den jeweiligen Standorten den Ladeinfrastrukturausbau vorantreiben.