Schaffung zweckgebundener Halte-/Parkzonen im gesamten Block
blockweit
Anregung
Pkw
Wirtschaftsverkehr
Parkraum ist knapp und wird größtenteils von wenig bewegten Privat-KFZ besetzt. Die Einrichtung von Kurzzeithalte bzw. zweckgebundenen Parkzonen alle 50 m zwischen 7 und 20 Uhr:
- fördert die Nutzung und erschwert den Besitz von KFZ
- ermöglicht einen besseren Zugang für Gewerbetreibende (Lieferdienste, Handwerker, Pflegedienste...)
- verhindert zweite Reihe Halten
- verbessert die Zugänglichkeit des anliegenden Einzelhandels
- schafft private Umladepunkte
- fördert Car-Sharing
- beruhigt den Verkehr und erhöht die Sicherheit