Sichere Radführung an Ampelkreuzungen
Problem: Kurze Ampelphase bedingt KfZ-Rückstau, infolge fehlender Markierungen stellen sich KfZ ungeordnet (meist zweireihig) auf; Radverkehr wird regelmäßig blockiert Grünphase beschleunigt KfZ-Verkehr extrem und führt regelmäßig zu Beinahe-Unfällen
Ziel: Verkehrssichere Führung zu den Rad-Aufstellflächen ganz vorne im Sichtfeld der KfZ (vgl. §44(3) MobG; notwendig zur Sicherung des bevorrechtigten geradeausfahrenden Radler*innen vor wartepflichtigen Rechtsabbieger-KfZ). Beim Überqueren der Hauptstraße, wo der qua Fahrradstraße festgeschriebene Vorrang für Radfahrende vorübergehend endet, müssen Radler*innen (baulich) geschützt geführt werden. Wenn Radler*innen nur auf der Strecke der Fahrradstraße geschützt sind und sie Kreuzungen ungeschützt überqueren müssten, würden die unsicheren unter ihnen die Fahrradstraße meiden oder an Gefahrenstellen die Gehwege nutzen.
Lösung: Im Rückstaubereich getrennte Führung auf Radfahrstreifen - bei hohem Kurzparkerdruck zusätzlich baulich gesichert (erprobt in Kolonnenstraße) Aufstellung auf „Aufgeweitete Radstreifen“ (ARAS)