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gegenläufige Einbahnstraßen für Anlieger*innen und Lieferverkehr, Vorfahrt für Fahrräder

Aufteilung des Straßenraums

Zwar sind Fahrradstraßen eigentlich keine Autos erlaubt. Diese Regelung wird aber in Berlin meist durch ein „Anlieger frei“-Schild angepasst, wie etwa in der Choriner Straße. Das ist sinnvoll, weil so Lieferverkehr und Anwohner*innen, Kunden und Besucher weiterhin guten Zugang  haben. Inwiefern es aber tatsächlich nur Anlieger sind, die auf Fahrradstraßen fahren, ist manchmal schwer erkennbar. Um die Chance zu erhöhen, dass die Stargarder Straße und die Gleimstraße nach einer möglichen Umwidmung zur Fahrradstraße auch tatsächlich nur von Anlieger*innen genutzt wird (falls die „Anlieger-frei“-Regelung auch für diesen Abschnitt vorgesehen ist), wäre ein System gegenläufiger Einbahnstraßen für PKW und LKW möglich. So wäre jeder Punkt für alle erreichbar (Anlieger kennen die neuen Wege, wie sie am schnellsten zum Ziel kommen recht schnell), aber die Gefahr, dass die Straßen weiterhin als Durchgangsstraßen für Autos genutzt würden, wäre reduziert.

Außerdem gilt auf einer Fahrradstraße Vorfahrt für Fahrradfahrer*innen. Diese Regelung wird etwa in der Choriner Straße an jeder Kreuzung aufgehoben. Damit ist ein großer Vorteil einer Fahrradstraße für Fahrradfahrer*innen genommen. Vielleicht ist hier für die Stargarder Straße und die Gleimstraße eine andere Regelung denkbar? Schließlich sind diese Straßen nicht abschüssig (wie die Choriner Straße), sodass Fahrradfahrer*innen nicht an jeder Ecke gebremst werden müssten, um für Verkehrssicherheit zu sorgen? Auf Fahrradstraßen gilt ja ohnehin Tempo 30, die Stargarder etwa ist heute schon eine 30er-Zone.

J.Barthel erstellt am
Referenznr.: 2018-03485

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