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Fußgängerzone Mehlbeerenweg

Der Mehlbeerenweg ist teils als Fußweg, teils als Zufahrtsstraße bis zum Spielplatz angelegt.

Aufgrund der neuen Bauprojekte wird dort mit massivem Verkehr zu rechnen sein und das ist nicht in Ordnung. Der Neubau der Schwimmhalle Holzmarktstraße sieht genau dort die Zufahrt in die Tiefgarage (Schwimmbad, Wohnungen, Büros, Arzpraxen) sowie Lieferzufahrt für Läden vor. Der im Abschluss befindliche Bau der Mikroappartments in der Krautstraße hat dort nun die Müllcontainer, so dass dort Müllfahrzeuge rückwerts hinein manövrieren müssen.

Bisher war der befahrbare Abschnitt des Mehlbeerenwegs lediglich Rettungszufahrt für die alte Schwimmhalle sowie Zufahrt für den Personalparkplatz (max. 3 Fahrzeuge de facto) und die Müllabfuhr.

Die neue, weitestgehend noch in Planung befindliche, Situation würde dort ein nie dagewesenes Verkehrsaufkommen erzeugen. Dies ist aus mehreren Gründen ein Problem.

1. Lärm 2. Sicherheit, denn bisher hat die Stichstraße/Sackgasse überhaupt keinen Fußweg (oder Radweg). Die Frequenz an Menschen zu Fuß ist dort jedoch hoch, da die Anwohner*innen der beiden Hochhäuser von dort in Richtung Ostbahnhof gehen und viele anderen über diesen Weg in Richtung Jannowitzbrücke gehen. Sicherheit ist insbesondere nicht für die vielen kleinen Kinder auf dem Weg zum Spielplatz gegeben, der im Zuge des Schwimmhallenneubaus neu gestaltet werden soll. 3. Platz, siehe 2. 4. Abgase

Ich schlage deshalb vor, den Mehlbeerenweg vollständig zum Fußweg bzw. zur Fußgängerzone zu machen. Die geplante Tiefgarageneinfahrt muss in die Holzmarktstraße verlegt werden - oder direkt an die Einfahrt in den Mehlbeerenweg Ecke Krautstraße, so dass die Zufahrt zur neuen Schwimmhalle dann unterirdisch unter der für Fußverkehr reservierten Oberfläche des Mehlbeerenwegs erfolgt. Eine Zufahrt direkt aus der Holzmarktstraße wäre besser, da damit auch die Krautstraße beruhigt (bzw. nicht belärmt) würde. Die Ein- und Ausfahrt in der Holzmarktstraße muss dann über den Mittelstreifen erfolgen, damit der Fahrradstreifen geschützt werden kann.

FH01 bearbeitet am
Referenznr.: 2023-22367

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