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Bauliche Veränderungen bei Kreuzungen und Einmündungen

Immer wieder behinern falsch geparkte Autos Fußgänger, die Straßen bei Kreuzungen und Einmündungen queren wollen. Um dies zu erschweren könnten die Bürgersteige in diesen Bereichen wie auf dem Bild rot markiert ausgedehnt werden.

Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen muss laut STVO ein Abstand von mindestens je 5 Meter von den Schnittpunkten eingehalten werden. Die vorgeschlagene bauliche Maßnahme würde das Einhalten dieser Regel sozusagen erzwingen.

Das niedrige Bußgeld (10 Euro ?) schreckt nicht ab.

Weiter sollte bei Kreuzungen, Einmündungen und bei Zufahrten Poller gesetzt werden um das Befahren und somit das Parken auf dem Bürgersteig zu unterbinden. In einigen Bereichen (siehe oberes Bild) ist das bereits geschehen.

PingPong bearbeitet am
Referenznr.: 2022-14620

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