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City West autoreduziert – BVG stärken

Mobilität

In der City West sollten keine PKW Zufahrt haben, die nicht in der City West wohnen und für die Adresse zugelassen sind. Auch Taxis nicht, weil das Individualverkehr ist.

Auch Touristen mit Übernachtung dürfen ihren PKW mitbringen (1 pro Unterkunft).

Keine Nutzung für PKW von öffentlichem Straßenland für: Firmenflotten (egal ob privat genutzt oder nicht), Mietwagen, Sharing Cars. Nur auf eigenen Geländen (Tiefgaragen). Monteure, Bauarbeiter und andere temporäre Dienstleister, die übernachten müssen, sollen private Parkmöglichkeiten nutzen (Parkhäuser).

Für einzelne Tage kann es Tages-Genehmigungen geben: Arztbesuche für Gebrechliche zum Beispiel (sofern sie überhaupt ein Fahrzeug führen dürfen).

Ausnamen: Krankentransport, Handwerker mit Einsätzen, die nur einen Einsatz benötigen. Ware ab 10 Kilogramm abholen.

Keine Ausnahmen: Shoppen, Boten, …

Daniel Tietze erstellt am
Referenznr.: 2020-06416

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