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Haltestellen sicher für Fussgänger und Radfahrer gestalten und beide trennen.

Die Haltestellen sollten zum Vorteil von Rad und Fussverkehr nach Kopenhagener Vorbild angelegt werden. Ziel ist es, dass Radfahrer nicht über den Fussweg oder durch die Haltestelle fahren und Fussgaenger nicht auf Radwegen rumstehen oder diese plötzlich betreten.

Von rechts nach links sieht das so aus.

1. Fussweg in ausreichender breite, klare Grenze durch Bordstein

2. Radweg in ausreichender breite, klar durch Bordstein begrenzt, mit zwei Furten für Fussgänger und Rollifahrer, Radfahrer haben Vorrang.

3. Haltestellenbereich, klar durch Bordstein oder Geländer zum Radweg abgetrennt, mit ausreichend Platz für Wartemöglichkeiten und die Mitfahrer einer Tram nach dem Aussteigen.

4. Trambereich, barrierefrei vom Haltestellenbereich aus erreichbar

5. eventuell Strasse

riva erstellt am
Referenznr.: 2018-03759

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