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Bestandsverdichtung nur auf Baulücken

Um Stadtgrün zu erhalten, darf Verdichtung nur dort erfolgen, wo zu kleine Häuser (Garagen oder Baracken) einem Mehrgeschossbau im Wege stehen. Neubau darf auch auf tatsächlichen Brachflächen erfolgen, wo erkennbar ein Haus in einer Straßenflucht fehlt.

an3 erstellt am
Referenznr.: 2017-00403

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