Bestandsverdichtung nur auf Baulücken
Um Stadtgrün zu erhalten, darf Verdichtung nur dort erfolgen, wo zu kleine Häuser (Garagen oder Baracken) einem Mehrgeschossbau im Wege stehen. Neubau darf auch auf tatsächlichen Brachflächen erfolgen, wo erkennbar ein Haus in einer Straßenflucht fehlt.