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Bebauungsplan XV-25-1 (Germanenstraße)

Grundstücke Teutonenstraße 3/9 und 8/14 sowie Germanenstraße 2/6

Grundstück
Ort
Grundstücke Teutonenstraße 3/9 und 8/14 sowie Germanenstraße 2/6
Laufzeit
k.A.
Themen
Stadtentwicklung; Bauen & Wohnen
Kosten
Kosten entstehen insbesondere durch den Personalaufwand innerhalb der Behörden und die durch Externe zu erstellenden Gutachten. Sie sind je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad des Verfahrens unterschiedlich und allgemein nicht bezifferbar.
Art der Beteiligung
Mitwirkung
Referenznr.
2026-01508, bearbeitet am

Worum geht es?

Das Plangebiet des Bebauungsplans XV-25-1 befindet sich im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke, und umfasst die Grundstücke Teutonenstraße 3/9 und 8/14 sowie Germanenstraße 2/6.

Wesentliches Planungsziel ist die Entwicklung einer bislang ungenutzten Fläche an der Germanenstraße 2/6 für Wohnungsbau sowie die planungsrechtliche Sicherung der Grundstücke Teutonenstraße 3/9 und 8/14. Dazu wird die bisherige Festsetzung eines Mischgebiets durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets ersetzt. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die Schaffung von Wohnraum vor dem Hintergrund eines gestiegenen Wohnraumbedarfs geschaffen werden. Ergänzend bleiben gebietsverträgliche Nutzungen zulässig. Die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans XV-25 werden im Wesentlichen übernommen und entsprechend angepasst.

Eckdaten zum Verfahren

  • Geltungsbereich: Grundstücke Teutonenstraße 3/9 und 8/14 sowie Germanenstraße 2/6
  • Art des B-Plans: Qualifizierter Bebauungsplan
  • Art des Verfahrens: § 13a BauGB
  • Rechtsstand: Im Verfahren
  • Aufstellende Behörde: Bezirksamt
  • Aufstellungsbeschluss: 20.06.2024

Voraussichtliche Projektlaufzeit

Aufstellung in Vorbereitung. Aufgrund unterschiedlichster Unwägbarkeiten, insbesondere aufgrund der hohen Anzahl der im Verfahren zu Beteiligenden, ist die Dauer von Bebauungsplanverfahren schwer prognostizierbar. Es ist in der Regel von einer Dauer von mindestens zwei bis drei Jahren auszugehen.

Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit (abgeschlossen)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 10. August 2026 bis einschließlich 13. September 2026 statt.

Der Entwurf des Bebauungsplans XV-25-1 wurde mit Begründung und den Fachgutachten im genannten Zeitraum auf der Internetseite DiPlanung veröffentlicht. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, die Planunterlagen in einer öffentlichen Auslegung einzusehen. 

Stellungnahmen sollten während der Beteiligungsfrist elektronisch über die genannten Internetseiten oder per E-Mail übermittelt werden. Bei Bedarf konnten sie auch schriftlich vor Ort oder postalisch an das Bezirksamt Treptow-Köpenick abgegeben werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Allgemeines zur Beteiligung

Die formelle Beteiligung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (§§ 3, 4 BauGB). Im Rahmen dessen findet die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Eine informelle Beteiligung über die Information auf mein.berlin.de und die bezirkliche Vorhabenliste hinaus ist nicht vorgesehen.

Die Beteiligungszeiträume im Rahmen von Bebauungsplanverfahren basieren auf gesetzlichen Regelungen (Baugesetzbuch) und werden über die Internetseite des Stadtentwicklungsamtes, auf mein.berlin.de und über die Tagespresse bekannt gegeben.

Quellen:

Pressemitteilung

DiPlanung

Art der Beteiligung
Mitwirkung

Beteiligung der Öffentlichkeit vom 10.08. - 13.09.2026

Kontaktinformation

Kontakt für Rückfragen

Stadtentwicklungsamt Treptow-Köpenick

Rathaus Köpenick
Alt-Köpenick 21
12555 Berlin

E-Mail: FBStadtplanung@ba-tk.berlin.de

Verantwortliche Stelle

Bezirksamt Treptow-Köpenick

Alt-Köpenick 21
12555 Berlin

Webseite: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/