- Ort
- Bezirk Reinickendorf
- Laufzeit
- seit 2025
- Themen
- Stadtentwicklung; Bauen & Wohnen
- Kosten
- je nach Entscheidung ob Anregung umgesetzt wird, unterschiedlich je nach Projekt
- Art der Beteiligung
- Mitwirkung
- Referenznr.
- 2026-01408, bearbeitet am
Die Anregung von Beteiligung ist eins von fünf Instrumenten der Leitlinien für Beteiligung von Bürger*innen an Projekten und PRozessen der räumlichen Stadtentwicklung.
Mit dem Instrument Anregung von Beteiligung haben Bürger die Möglichkeit die Verwaltung zu bitten, bezirkliche Projekte hinsichtlich der Durchführung einer öffentlichen Beteiligung zu prüfen. Eine Prüfung mit einem positivem Ergebnis würde dazu führen, dass eine Bürgerbeteiligung im Vorhaben implementiert wird. Durch das Instrument der Anregung von Beteiligung wird weder die Beteiligungsstufe noch der Beteiligungsspielraum vorgegeben oder festgelegt. Stattdessen soll beides von der Verwaltung, d. h. dem zuständigen Fachamt in Abstimmung mit dem Büro für Bürgerbeteiligung ermittelt werden. Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung bedarf der Schriftform, einschließlich der Unterschrift des zuständigen Stadtrats.
- Art der Beteiligung
-
Mitwirkung
Ein Beteiligungsverfahren kann zu einem bestehenden Vorhaben oder zu einem ganz neuen Vorhaben angeregt werden. Die Beteiligungsstufe wird dann erst im Anschluss an eine positive Entscheidung festgelegt.
Kontaktinformation
Kontakt für Rückfragen
Sebastian Meier
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Finanzen, Personal und Bürgerdienste
Sozialraumorientierte Planungskoordination – SPK
- Beteiligungskoordination
Dienstgebäude: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
E-Mail: Sebastian.Meier@reinickendorf.berlin.de
Telefon: 030 - 90294 - 5211
Verantwortliche Stelle
Bezirksamt Reinickendorf
Eichborndamm 215
13437 Berlin
Webseite: https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/