- Ort
- Hardenbergplatz zwischen Bahnhof Zoo und Zoologischer Garten, Hardenbergstraße und Hertzallee
- Laufzeit
- Juni 2018 bis April 2026
- Themen
- Stadtentwicklung
- Kosten
- Finanzierung aus Haushalt Berlin, hier: Einzelplan 12, Kapitel 1220
- Art der Beteiligung
- Mitwirkung
- Referenznr.
- 2025-01307, bearbeitet am
Der Bereich Hertzallee/Hardenbergplatz umfasst das nähere Umfeld des Bahnhofs Zoologischer Garten und ist ein Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung.
Die bisher erarbeiteten Ziele und Vorstellungen für die Entwicklung des Gebiets sind im Rahmenplan Hertzallee/Hardenbergplatz festgehalten. Diesen hat der Berliner Senat am 31. Mai 2022 beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 4-69c wird der Hardenbergplatz planungsrechtlich als zentrale öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „ÖPNV-Verkehrsplatz und Stadtplatz“ gesichert. In einem folgenden Verfahren wird die Flächennutzung und Platzgestaltung ausgearbeitet, um das Umsteigen im Öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
- Art der Beteiligung
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Mitwirkung
Frühzeitige Beteiligung September 2021 nach § 3 (1) Baugesetzbuch anhand des Rahmenplans „Hertzallee/Hardenbergplatz“, im Oktober/November 2024 wurde die förmliche Beteiligung nach § 3 (2) Baugesetzbuch durchgeführt.
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Abteilung II – Referat II A
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E-Mail: Abt2.StaedtebauUndProjekte@senstadt.berlin.de
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Verantwortliche Stelle
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