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Bebauungsplanverfahren für die Grundstücke Rudolfstraße 18 / 19

Rudolfstraße / Tamara-Danz-Straße

Ein Luftbild vom Planungsgebiet.
Ort
Rudolfstraße / Tamara-Danz-Straße
Laufzeit
Bearbeitung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen seit April 2025, Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens V-67a VE im Januar 2026, frühzeitige Beteiligung voraussichtlich 2. Quartal 2026
Themen
Stadtentwicklung; Bauen & Wohnen
Kosten
Die Finanzierung erfolgt über den Vorhabenträger.
Art der Beteiligung
Mitwirkung
Referenznr.
2025-01297, bearbeitet am

Auf dem Areal zwischen Rudolfstraße, Tamara-Danz-Straße und Ehrenbergstraße soll ein urbanes, attraktives und nachhaltiges Quartier entstehen. Dank seiner direkten Lage an der Warschauer Brücke und der hervorragenden Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr bietet der Standort ideale Voraussetzungen für eine hohe bauliche Dichte und eine vielfältige, vertikale Mischnutzung.

Städtebauliches Werkstattverfahren 

Ende August 2025 wurde ein konkurrierendes zweistufiges Werkstattverfahren gestartet. In Stufe 1 des Werkstattverfahrens entwickelten vier ausgewählte Architekturbüros konzeptionelle städtebauliche Ansätze. Das Preisgericht wählte einstimmig den städtebaulichen Entwurf vom Büro Henning Larsen als Grundlage für die weitere architektonische Ausarbeitung aus. Die Ergebnisse der ersten Phase wurden Ende September 2025 im Baukollegium vorgestellt und um Hinweise für die Weiterbearbeitung ergänzt. In Stufe 2 erfolgte auf Grundlage des prämierten städtebaulichen Entwurfs die hochbauliche Konkretisierung. Das Preisgericht beschloss einstimmig, die weitere Bearbeitung auf Grundlage des Entwurfs von Henning Larsen gemeinsam mit Müller-Reimann Architekten fortzuführen. 

Visualisierung des Entwurfs

Entwurf

Geplant ist ein 7-geschossiges Sockelgebäude mit einem bis zu 167 m Hochhaus. Neben untergeordneten gewerblichen, sozialen und kulturellen Nutzungen sollen hier ca. 800 bis 1.000 Wohnungen entstehen, von denen 30 % als geförderter Wohnraum errichtet werden. Damit leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Berlin. Durch die Verbindung unterschiedlicher Wohnformen soll ein lebendiges, vielfältiges und sozial ausgewogenes Quartier mit einem urbanen Platz und einem grünen Wohnhof entstehen. 

Das geplante Hochhaus setzt einen markanten Akzent im Stadtraum und fügt sich zugleich in die Reihe der bestehenden und geplanten Hochpunkte um den S+U Warschauer Straße ein. Gemeinsam mit dem Edge-Tower und dem Hochhausprojekt auf dem RAW-Gelände entsteht so ein Ensemble prägnanter Bauwerke.

Dokumente zum Download:

0349_260114_A_DOKU_Werkstatt-MeinBerlin-A4.pdf

Preisrichtersitzung_Stufe1_Protokoll.pdf

Preisrichtersitzung_Stufe2_Protokoll.pdf

 

Bebauungsplanverfahren

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat am 10.12.2025 die Teilung des Bebauungsplans V-67 in die vorhabenbezogenen Bebauungspläne V-67a VE „Rudolfstraße 17-18“ und V-67b VE „Rudolfstraße 19“ beschlossen.

Geltungsbereich

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V-67a VE „Rudolfstraße 17-18“ umfasst das Grundstück Rudolfstraße 17-18 und das Grundstück Ehrenbergstraße 15 sowie für die nördlich anliegenden Flächen der Deutschen Bahn AG, die Flächen der Ehrenbergstraße im Osten und die Flächen der Rudolfstraße im Süden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain. Mit der Teilung wurde am 10.12.2026  zugleich der Beschluss zur Neueinleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V-67a VE von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gefasst.

Der Bebauungsplan V-67b VE „Rudolfstraße 19“ soll für das Grundstück zwischen Rudolfstr. 18 im Osten, Warschauer Platz im Westen und Tamara-Danz-Straße im Norden und die Flächen der Rudolfstraße im Süden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Planungsrecht schaffen. Die Neueinleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V-67b VE ist zeitnah vorgesehen. 

Mit dem Bebauungsplan V-67a VE sollen – entsprechend des Entwurfs von Henning Larsen - die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers mit 800 bis 1.000 Wohnungen, davon 30 % im geförderten Wohnungsbau einschließlich anteiliger gewerblicher Nutzungen in den Sockelgeschossen und einer Bruttogeschossfläche von rund 103.000 m² geschaffen werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 3 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Äußerungen zur Planung sind bis zum 06.02.2026 per E-Mail möglich. Zusätzlich werden die Unterlagen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Str. 6, 10707 Berlin nach telefonischer Vereinbarung (030 90173 4213) oder per E-Mail unter V-67@senstadt.berlin.de zur Einsicht und Erörterung bis zum 06.02.2026 bereitgestellt.

Einsicht in die Unterlagen / Dokumente zum Download:

2025-12-10_RDS_Vf_V-67_Teilungsbeschluss_gezSEN.pdf

2025-12-10_RDS_Vf_V-67a_VE_Neueinleitungsbeschluss_gezSEN.pdf

Anlage 1a_V-67_Teilungs- und Neueinleitbeschluss.pdf

Art der Beteiligung
Mitwirkung

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, können sich im Sinne des § 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb einer dreiwöchigen Frist zur Planung äußern. Die Vorhabenträgerin führte im Rahmen eines zweistufigen Werkstattverfahrens am 28.10.2025 im 15. OG des Narva-Turms bereits eine Informationsveranstaltung sowie eine Online-Befragung zum Projekt durch

Kontaktinformation

Kontakt für Rückfragen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat II W - Wohnungsbauprojekte
Württembergische Straße 6
10707 Berlin

E-Mail: V-67@senstadt.berlin.de

Verantwortliche Stelle

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Württembergische Straße 6
10707 Berlin

Webseite: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/