- Ort
- „Karow Süd“ im Pankower Ortsteil Karow
- Laufzeit
- Aufstellungsbeschlüsse Bebauungspläne XVIII-25a + XVIII-27 in 1991, Bearbeitung bei SenStadt seit Juli 2021, Abschluss Hochbau bis voraussichtlich 2040
- Themen
- Stadtentwicklung
- Kosten
- Öffentlich; Finanzierung aus dem Haushalt des Landes Berlin, hier: Einzelplan 12, Kapitel 1240
- Art der Beteiligung
- Mitwirkung
- Referenznr.
- 2025-01283, bearbeitet am
Mit dem Neuen Stadtquartier Projektverbund Karow Süd sollen auf rund 100 Hektar insgesamt bis zu 5.000 Wohneinheiten entstehen. Das Gebiet umfasst die drei Teilgebiete Am Karower Kreuz, An der Laake sowie Am Teichberg.
Soziale Infrastrukturen wie Kitas und eine Gemeinschaftsschule mit Grundschule und Sekundarschule sollen hierbei gemeinsam mit grüner Infrastruktur entstehen. Vor allem entlang der prägenden Gräben und der Laake sind großzügige und attraktive Grünflächen geplant.
HINWEIS ZU DEN NACHFOLGENDEN INFORMATIONEN
Die für Mai 2026 geplante Informationsveranstaltung zum Projektverbund Karow Süd konnte leider nicht wie vorgesehen stattfinden. Um Ihnen dennoch zeitnah Zugang zu den wesentlichen Inhalten zu ermöglichen, stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen hier auf mein.berlin.de zur Verfügung.
Die Informationen beziehen sich auf den Projektverbund Karow Süd als Ganzes und stellen zunächst die übergeordneten Themen Bebauungsdichte / Nutzungsverteilung, Verkehr und Schichtenwasser dar. Fragen zur konkreten Ausgestaltung der einzelnen Teilgebiete – Am Karower Kreuz, An der Laake und Am Teichberg – können derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Vor den jeweiligen Wettbewerbs- und Qualifizierungsverfahren werden eigene Informations- und Konsultationsformate für jedes Teilgebiet stattfinden.
Diese Seite wird um weitere Inhalte ergänzt, sobald neue Planungsschritte abgeschlossen oder Entscheidungen getroffen wurden. Die Informationen werden demnächst auch unter der Projekthomepage zu finden sein.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen plant in Karow drei neue Quartiere, die unter dem gemeinsamen Titel „Projektverbund Karow Süd“ zusammengefasst sind. Dieses Vorhaben zählt zu den sogenannten „Neuen Stadtquartieren Berlins“, größeren Stadtentwicklungsprojekten, mit denen das Land Berlin dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum, soziale Infrastruktur, attraktive Grünräume und weitere Qualitäten einer lebenswerten Stadt schafft.
Der Projektverbund umfasst drei eigenständige Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 100 Hektar:
- Am Karower Kreuz (nordwestlich der Blankenburger Chaussee)
- An der Laake (zwischen der Straße 67 und Straße 52)
- Am Teichberg (zwischen der Straße 73 und Straße 69)
Auf den Flächen sind gemischt genutzte, klimaangepasste Quartiere mit ca. 5.000 Wohnungen, sozialen Einrichtungen wie Kitas und Schulen, gewerblichen Nutzungen sowie Gesundheits- und Freizeitangeboten geplant. Ergänzt wird dies durch wohnungsnahe Grün- und Freiflächen zur Erholung und für den Biotopverbund, die insbesondere die Identität stiftenden, landschaftlich prägenden Elemente vor Ort wie die Gewässergräben, Baumreihen und Alleen einbinden.
Mit der Nahverkehrstangente Nord entsteht zukünftig eine Schienenanbindung, die Karow in eine völlig andere Lage versetzt als heute. Diese Investition rechtfertigt und erfordert eine Bebauungsdichte, die den ÖPNV trägt und den Siedlungsraum entlang der Schiene sinnvoll nutzt. Ein zentrales Anliegen ist daher eine flächensparende Bebauung mit Mehrfamilienhäusern, die sowohl schonend und effizient mit der endlichen Ressource Boden umgeht als auch auf die Bestandsbebauung reagiert.
Für die konkrete Ausgestaltung der Quartiere sind in allen drei Teilgebieten zunächst städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerbe vorgesehen, deren Ergebnisse dann die Grundlage für die anschließende Bebauungsplanung bilden.

Für wen wird gebaut?
Die neuen Quartiere in Karow Süd entstehen für alle Berlinerinnen und Berliner: Krankenpfleger, Busfahrerinnen, Erzieher und Verkäuferinnen – Menschen, die Berlin am Laufen halten, aber auf dem angespannten Wohnungsmarkt kaum noch fündig werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Familien und Angebote für ältere Menschen, die sich gern verkleinern, aber z.B. in Karow gern wohnen bleiben wollen. Die geplanten Wohnungen sind so ausgelegt, dass sie Raum für das Zusammenleben mehrerer Personen bieten.
Da sich die Flächen überwiegend im Eigentum landeseigener Wohnungsbaugesellschaften befinden, ist von Anfang an sichergestellt, dass ein erheblicher Anteil der neuen Wohnungen dauerhaft im Bestand des Landes Berlin verbleibt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Wohnungen zu Konditionen angeboten werden können, die auch für Menschen mit mittleren und geringeren Einkommen erschwinglich sind.
Berlin wächst – vor allem wegen der positiven wirtschaftlichen Entwicklung. Bis 2040 werden in Berlin über 200.000 neue und vor allem bezahlbare Wohnungen gebraucht. Der anhaltende Wohnungsmangel trägt maßgeblich zum schnellen Anstieg der Mieten bei. Um dem entgegenzuwirken, setzt die Stadt neben Nachverdichtung und der Umnutzung bestehender Flächen auch auf die Entwicklung 24 Neuer Stadtquartiere, die sich mit ihrer mittleren Größe von 1.000 bis ca. 5.000 WE anders als die Großwohnsiedlungen der 60er und 70er Jahre in das bestehende Siedlungsgefüge einfügen und Mehrwerte für die umliegenden Quartiere schaffen sollen.
Die drei derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen in Karow sind bereits seit den 1990er Jahren im Fokus der Stadtentwicklung. Sie liegen in der sogenannten Siedlungsachse, die im Landesentwicklungsplan LEP HR als Gestaltungsraum Siedlung entlang der Schieneninfrastruktur dargestellt ist. Das Potenzial der bestehenden Schieneninfrastruktur soll mit dem Plan i2030 weiter verbessert werden. Zukünftig sollen neben dem bestehenden Bahnhof Karow die geplanten Bahnhöfe Sellheimbrücke und Turmbahnhof Karower Kreuz die Neuen Quartiere erschließen.
Die Flächen befinden sich aktuell überwiegend in der Hand der landeseigenen Wohnungsbauunternehmen HOWOGE, STADT UND LAND Land sowie GESOBAU und bieten so ideale Voraussetzungen, um bezahlbaren Wohnraum für breite Einkommensschichten zu entwickeln.
Bei der Entwicklung der drei Quartiere in Karow Süd sind viele Akteurinnen und Akteure am Werk, die hier lebenswerte Quartiere bauen möchten:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und WohnenDie Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) ist die zuständige Behörde für Wohnungsbauvorhaben, die wegen ihrer Größe oder Eigenart von besonderer Bedeutung für den Berliner Wohnungsmarkt und in dringendem Gesamtinteresse Berlins sind, wie es bei den drei Quartieren in Karow Süd der Fall ist. Sie stellt sicher, dass bei der Schaffung von Baurecht sowohl die Interessen der Fachbehörden als auch der Öffentlichkeit sorgfältig berücksichtigt und abgewogen werden und dass die rechtlichen Grundlagen für eine Bebauung vorliegen. Gleichzeitig übernimmt SenStadt die Verantwortung dafür, dass die vielfältigen Anforderungen an die Entwicklung lebenswerter neuer Stadtquartiere erfüllt werden.
Die landeseigenen WohnungsbauunternehmenDie überwiegenden Flächen liegen im Eigentum der landeseigenen Wohnungsbauunternehmen GESOBAU AG, HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH und STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH. Gemäß Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ zwischen dem Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden 50% der Wohnungen mietpreisgebunden angeboten.
Private EigentümerinnenNeben den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen sind auch zwei private Unternehmen im Besitz von größeren Flächen im Projektverbund. Auf den Flächen der Periskop Development GmbH und der Karow Süd GbR entsteht 30% bezahlbarer Wohnraum. Weitere einzelne und kleinere Flächen befinden sich in Hand von Einzeleigentümerinnen. Damit ist eine stabile soziale Mischung in den einzelnen Quartieren sichergestellt.
Weitere Mitwirkende sind unter anderem der Bezirk Pankow, die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die Deutsche Bahn sowie weitere Fachbehörden und -büros, die ihre Expertise bei Verkehr und Mobilität, Umweltaspekten, technischer Erschließung und weiteren Themen beisteuern.

Von 2018 bis 2021 hat der Bezirk Pankow einen Rahmenplan für die drei Potenzialflächen und das Umfeld in Karow Süd erarbeitet. Neben einer umfassenden Analyse des Ortsteils wurden Leitlinien und städtebauliche Testentwürfe für die drei Teilflächen erarbeitet mit dem Ergebnis, dass ein Potenzial von rund 3.500 Wohneinheiten in überwiegend mehrgeschossiger Bauweise besteht. Im Rahmenplanverfahren wurden drei öffentlichen Planungswerkstätten durchgeführt, ein 24-köpfiger Beirat – darunter lokale Vereine und Anwohnende - hat den Prozess intensiv begleitet und es wurden über 1.000 Hinweise und Anregungen aus der Anwohnerschaft dokumentiert.
Die Rückmeldungen aus der Nachbarschaft waren eindeutig: zu dicht und zu hoch – und vor allem fehlten belastbare Antworten auf die Fragen zum Umgang mit Verkehr und Schichtenwasser. Ein Einwohnerantrag mit mehr als 3.500 Unterschriften brachte diese Forderungen in die Bezirksverordnetenversammlung ein. Dies fand dort eine Mehrheit und der Rahmenplan wurde als weitere Grundlage der städtebaulichen Entwicklung nicht beschlossen.
Mehr Informationen zum bezirklichen Rahmenplan sind auf der Webseite des Bezirks Pankow zu finden.
Angesichts des dringenden stadtweiten Bedarfs an Wohnungsbau übernahm die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Sommer 2021 das Projekt nach § 7 AGBauGB. Die Forderungen aus der Anwohnerschaft nahm und nimmt SenStadt sehr ernst. Sie sind seitdem Prüfungsaufträge, die die weiteren Planungen aktiv prägen.
Berlin wächst, der Wohnungsmangel ist real. Mit dem Infrastrukturprogramm i2030 der Bundesländer Berlin und Brandenburg wird mit der Nahverkehrstangente eine neue ÖPNV-Qualität im Nordostraum erreicht. Diese Investition ist aber nur finanzierbar, wenn ein volkwirtschaftlicher Nutzen nachgewiesen wird. Das heißt, die Kosten stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zum zukünftigen Fahrgastaufkommen. Das erfordert eine Bebauungsdichte, die den ÖPNV trägt und den Siedlungsraum entlang der Schiene sinnvoll nutzt. Die Entwicklung entlang der Schienenachsen hat Berlins Siedlungsentwicklung seit mehr als 100 Jahren geprägt und eine ÖPNV-Infrastruktur ermöglicht, die bis heute uns allen zugutekommt.
Um alle Belange in eine gerechte Abwägungsentscheidung münden zu lassen, wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt. Dabei wurden die zukünftige Verkehrsanabindung und das Schichtenwasser prioritär untersucht – von den laufenden Planungen zum Turmbahnhof Karower Kreuz bis zur Boden- und Grundwasseruntersuchung, die auch die Auswirkungen auf den Bestand einschätzen soll. Der Anspruch, Grün, Schule, Kita und Nahversorgung von Anfang an mitzudenken, ist verbindlicher Teil der Planung.
Der bezirkliche Rahmenplan als integriertes Entwicklungskonzept wurde nach Übernahme durch die SenStadt im Rahmen der Dichtestudie 2022 weiterentwickelt und wird fortlaufend aktualisiert. Er bündelt Wohnen, Freiraum, Mobilitätsaspekte und soziale Infrastruktur zu einer räumlichen Gesamtkonzeption.
Ziel der Planung sind drei lebendige, nutzungsgemischte und selbstständig funktionierende Quartiere. Am Karower Kreuz sollen ca. 1.500 Wohnungen, Am Teichberg rund 2.600 Wohnungen und An der Laake etwa 800 Wohnungen entstehen. Neben damit insgesamt 5.000 Wohnungen werden in allen Quartieren gewerbliche Nutzungen des täglichen Bedarfs und lokale Arbeitsplätze (u.a. Nahversorgung, kleinteilige Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Büronutzungen), mehrere Kitas sowie Sport- und Grünflächen geplant - eine Gemeinschaftsschule wird für alle drei Quartiere gemeinsam eingerichtet.
Die Quartiere werden als fußgänger- und radfahrerfreundliche Quartiere mit Quartiersgaragen und Mobilitätsstationen in den Wohnumfeldern geplant. Eine neue Buslinie und die Bahnhöfe Sellheimbrücke und Karower Kreuz werden die überörtliche Anbindung für die neuen Quartiere zukünftig sicherstellen. Die Verbindungsstraße zur B2 wird eine wichtige Schnittstelle für den motorisierten Individualverkehr leisten.
Mit der Weiterentwicklung des Rahmenplans liegt ein aktueller Arbeitsstand der Gesamtplanung vor. Hier werden die wichtigsten Setzungen veranschaulicht, von Mobilität über Schulstandort bis Grünerhalt.


Nutzungsmischung und Infrastruktur
Mit dem neuen Wohnungsbau geht auch die Schaffung von Mehrwerten für den gesamten Ortsteil Karow einher. In Abstimmung mit der Schulentwicklungsplanung soll im Gebiet Am Karower Kreuz an der Blankenburger Chaussee zur Bedarfsdeckung ein Gemeinschaftsschulstandort entstehen, der 576 Grundschulplätze sowie 900 Schulplätze für die Sekundarstufe 1 und 2 bietet. Die Außensportanlagen werden wettkampfgerecht mit einem Großspielfeld ausgestaltet, das neben der schulischen Nutzung auch dem Vereinssport zu Gute kommen sollen. In jedem Teilgebiet werden je nach Anzahl der Einwohnenden 1- 2 Kitastandorte vorgesehen.
In jedem Teilgebiet sollen zukünftig attraktive Quartiersmitten entstehen. Diese sollen vielfältige Funktionen übernehmen: Sie dienen dem Einkaufen und Arbeiten, bieten Raum für Begegnung und Austausch und wirken zugleich identitätsstiftend für das jeweilige Quartier. Dadurch entstehen lebendige Orte mit hoher Aufenthaltsqualität, die das soziale Leben nachhaltig stärken.
Bei Karow handelt es sich um ein sogenanntes Altsiedlungsgebiet, in welchem bisher teilweise keine Schmutzwasserkanalisation vorliegt. Mit den drei neuen Quartieren sollen zukünftig auch bestehende Gebiete an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden. Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) führen aktuell ein Bauprogramm durch, welches in mehreren Schritten einen übergeordneten Schmutzwassersammler herstellt. Da dieser Kanal nur im freien Gefälle errichtet werden kann, folgen die Bauabschnitte der Geländetopografie vom niedrigsten Punkt zum Höchsten. Diese geplante Trasse beginnt Am Karower Kreuz, an der Straße 10, läuft u.a. durch die Straße 45, quer durch die geplanten Neubaustadtquartiere An der Laake und Am Teichberg, bis zur Straße 73 und der Straße An der Laake.
Grün- und Freiraum
Die neuen Quartiere in Karow Süd sollen nicht nur Wohnraum schaffen – sie sollen auch lebenswerte, grüne Stadtteile werden. Grün- und Freiflächen sind von Anfang an als strukturgebendes Element der Planung vorgesehen. Der Flächennutzungsplan (FNP) sichert wesentliche Grün- und Freiraumstrukturen im Plangebiet bereits auf der vorbereitenden Planungsebene.
Konkret sind in den drei Teilgebieten 6 Quadratmeter öffentliche Grünfläche pro Einwohnerin und Einwohner vorgesehen – ergänzt durch mindestens 1 Quadratmeter öffentliche Spielplatzfläche pro Einwohnerin und Einwohner. In den neuen Parks und Freiräumen sollen attraktive Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote für alle Altersgruppen entstehen, eingebettet in ein zusammenhängendes Freiraumnetz im Übergang zur offenen Landschaft.
Einbindung der prägenden Landschaftselemente
Karow Süd ist heute geprägt von einer charakteristischen Kulturlandschaft mit Gewässergräben, Baumreihen, Alleen, Säumen und Feldgehölzen. Diese identitätsstiftenden Elemente werden als Grünverbindungen erhalten, gesichert und qualifiziert. Besondere Bedeutung kommt dabei den Grünzügen entlang der drei prägenden Gewässer und Gräben zu: dem Upstallgraben, der Laake und dem Karower Entwässerungsgraben. Sie werden als blau-grüne Infrastrukturen gestärkt und aufgewertet und verbinden die neuen Quartiere mit der umgebenden Landschaft.
Gesetzlich geschützte Biotope sowie prägende Waldflächen, Allen und Baumreihen sollen erhalten werden. Auch das Ziegengatter im Gebiet Am Teichberg als besonderer, von der Nachbarschaft geschätzter Ort, ist Teil der freiraumplanerischen Betrachtung. Der größtmögliche Erhalt der bestehenden Kleingartenanlage Alt-Karow soll im Rahmen der städtebaulichen Qualifizierung Am Teichberg geprüft werden. Die derzeitige Planung der Verbindungsstraße sieht eine Flächeninanspruchnahme von ca. 10 Parzellen im Bereich der Straße 58 vor.
Klimaanpassung und Schwammstadt
Die Freiflächen leisten einen zentralen Beitrag zur Klimaanpassung. Die Quartiere sollen nach dem Schwammstadt-Prinzip konzipiert werden: Regenwasser wird so weit wie möglich vor Ort gehalten, versickert oder verdunstet, statt in die Kanalisation abzufließen. Das schützt vor Überflutungen bei Starkregen und kühlt das Quartier an heißen Sommertagen.
Versiegelung wird dabei auf das notwendige Minimum begrenzt: Wo immer möglich, haben blau-grüne, multifunktionale Freiraumlösungen Vorrang vor befestigten Flächen. Das schont nicht nur das Klima, sondern auch den Wasserhaushalt – und adressiert damit direkt die besondere geologische Situation des Plangebiets mit seinem Schichtenwasser.
Vernetzung über die Quartiere hinaus
Die neuen Grünflächen werden nicht als Inseln geplant, sondern ausdrücklich mit den übergeordneten Grünzügen und Landschaftsräumen in Karow und der weiteren Umgebung vernetzt. Das entspricht den Zielen des Berliner Biotopverbunds, der im Landschaftsprogramm (LaPro) als gesamtstädtisches Planwerk verankert ist, und die Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen über das gesamte Stadtgebiet hinweg sichern soll.
Mobilität und Verkehr
NVT Nord
Im Projekt i2030 planen die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammen den Schienenausbau in der Hauptstadtregion. Die Nahverkehrstangente Nord wird zukünftig erheblich zur Verbesserung der Schieneninfrastrukturund der Erreichbarkeit im Nordosten und in Karow beitragen und diesen Standort stärken. In Karow sollen der S-Bahnhof Sellheimbrücke und der Regional- und S-Bahnhof Turmbahnhof Karower Kreuz entstehen.
Die Vorplanung bei der DB Infra Go für alle drei Baustufen der Nahverkehrstangente Nord ist bereits gestartet. Die S75 soll zunächst von Wartenberg bis zur Sellheimbrücke verlängert werden. Die Durchbindung am Karower Kreuz mit dem Bau des Turmbahnhofs Karower Kreuz erfolgt in der dritten Baustufe. Im Entwurf des Nahverkehrsplans 2026 – 2028 ist die Nahverkehrstangente als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs eingestuft und hat dementsprechend eine hohe Priorität. Für den S-Bahnhof Sellheimbrücke ist eine Inbetriebnahme bis 2035 vorgesehen. Für den Turmbahnhof Karower Kreuz ist eine Umsetzung bis 2040 geplant.
Derzeit werden Beschleunigungsmöglichkeiten geprüft. Die Umsetzung der NVT Nord ist dabei hinsichtlich Planung, Genehmigung und Finanzierung ein komplexer Prozess. Aktuell wird von Kosten für die Gesamtstrecke der NVT Nord mit fünf neuen S-Bahnhöfen von ca. 1,2 Mrd. EUR ausgegangen. Die Wirtschaftlichkeit und damit auch die Realisierung der Maßnahme ist u.a von der Umsetzung der Neubauquartiere in Pankow abhängig.
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass frühestens Anfang der 2030er Jahre mit ersten Bauabschnitten der Wohnungsbauvorhaben und des Schulstandorts begonnen wird. Bei Fertigstellung der ersten einzelnen Bauvorhaben wird der S-Bahnhof Sellheimbrücke nach jetziger Planung bereits fertiggestellt sein. Im weiteren Planungsprozess wird die Synchronisierung der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung eine zentrale Rolle spielen. Eine schrittweise Quartiersentwicklung in Abhängigkeit der Verkehrsinfrastruktur kann z.B. durch Teil-Bebauungspläne, im Rahmen von städtebaulichen Verträgen mit den Vorhabenträgerinnen und -trägern oder durch bedingte Festsetzungen gemäß Baugesetzbuch im Bebauungsplan gesteuert werden.
Verkehrsbetrachtung NOR
Bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wird derzeit eine Verkehrsbetrachtung für den Nordost-Raum durchgeführt. In der Verkehrsbetrachtung werden zum einen die verschiedenen bestehenden Planungen aus Städtebau und Verkehr im Nordost-Raum entlang von möglichen Realisierungshorizonten in Fünfjahresschritten bis 2040 dargestellt. Zum anderen wird eine Straßennetzuntersuchung unter Berücksichtigung der aktuellen verkehrlichen und städtebaulichen Planungsannahmen im Nordost-Raum aktualisiert. Es liegen bisher noch keine Ergebnisse vor. Der Prozess soll Ende 2026 abgeschlossen sein.
Die Erkenntnisse fließen selbstverständlich in die weitere Planung der Quartiere ein. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass weitere Verkehrsmaßnahmen erforderlich werden. Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage der finalen Kennwerte (u.a. Anzahl Wohneinheiten, Nutzungsverteilung) eine detaillierte verkehrstechnische Untersuchung (VTU) durchgeführt. Ziel ist, die Auswirkungen eines geplanten Bauvorhabens auf das bestehende Verkehrsnetz zu ermitteln, zu bewerten und erforderliche Maßnahmen zu definieren. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für eine rechtssichere Planung und stellt sicher, dass die Erschließung des neuen Baugebiets funktioniert, ohne das Umfeld übermäßig zu belasten.
Verbindungsstraße zur B2
Ein zentrales Infrastrukturprojekt im Zusammenhang mit den neuen Quartieren in Karow Süd ist die geplante Verbindungsstraße zur Bundesstraße 2 (B2). Sie stellt kein neues Vorhaben dar, sondern ist seit Langem in den übergeordneten Planwerken des Landes Berlin verankert – und damit Teil einer gesamtstädtischen Strategie, nicht nur eine Folge des geplanten Wohnungsneubaus.
Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe), den das Berliner Abgeordnetenhaus im März 2021 beschlossen hat, benennt die Verbindungsstraße zur B2 ausdrücklich als Maßnahme zur Ergänzung des Straßennetzes. Durch die neue Trasse zwischen der B 2 und der Bahnhofstraße wird einerseits die Anbindung von Karow an das übergeordnete Bundesfernstraßennetz verbessert und eine neue Verbindung nach außen (A 10, A 11) sowie in Richtung Stadt geschaffen. Karow ist durch Autobahn und Eisenbahntrassen eingeschlossen. Mit einer zusätzlichen Anbindung wird die Erschließung deutlich verbessert und die Verkehre können besser und stadtverträglicher verteilt werden, da sie z.B. nicht mehr durch die Ortsteile Buch bzw. Blankenburg und Heinersdorf geführt werden (müssen). Zudem werden unbebaute Flächen für den Wohnungsbau erschlossen und der historische Dorfkern trotz Zuwachs im örtlichen Verkehrsaufkommen entlastet.
Für den Bau einer solchen Straße ist in der Regel ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren erforderlich. Das laufende Verfahren wurde im Juni 2024 formal aufgehoben. Stattdessen wird das Baurecht für die Verbindungsstraße nun über einen sogenannten planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan bei SenStadt geschaffen, um Bebauung und Verkehr integriert zusammenzudenken.
Die derzeitige Vorzugsvariante verzichtet dabei auf Lärmschutzwände und setzt stattdessen auf eine integrierte Betrachtung von Straße und umgebender Bebauung durch Lärmschutzbebauung. Die Variantenabwägung ist jedoch noch nicht abgeschlossen – die Ergebnisse werden in den vorgesehenen Bebauungsplan aufgenommen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) ist weiterhin zuständig für die Vorplanung der Verbindungsstraße.
Weitere Informationen zur Verbindungsstraße finden Sie auf der Webseite der SenMVKU.
Mobilitätskonzept
Vor dem Hintergrund der Vielzahl an zukünftigen Verkehrs- und Siedlungsentwicklungen im Karower Süden wurde bereits im bezirklichen Rahmenplanverfahren als Handlungsempfehlung eine vertiefende Untersuchung zu den Mobilitätsaspekten formuliert. Die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für den Bereich Karow Süd wurde von SenStadt beauftragt. Im Sinne des Berliner Mobilitätsgesetzes soll das Mobilitätskonzept die wesentlichen Grundlagen zur Entwicklung weitestgehend autoarmer Quartiere und zur Stärkung autounabhängiger Mobilität aufzeigen und Maßnahmen zur Förderung der Verkehrsträger des Umweltverbunds (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV sowie alternative Mobilitätsformen) formulieren.
Das Mobilitätskonzept umfasst dabei eine erste Verkehrsaufkommensermittlung und Bewertung der Leistungsfähigkeit ausgewählter Knotenpunkte. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Buserschließung mit deren Anbindung an die zukünftigen S-Bahnhöfe.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse steht hier zur Verfügung:
Projektverbund Karow Süd - Zusammenfassung MobKo.pdf



Ersatzneubau Sellheimbrücke
Die 1958 errichtete Sellheimbrücke muss in den nächsten Jahren durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt werden. Von einem Baubeginn zum Ersatzneubau wird nach derzeitigem Stand ab 2030 ausgegangen. Die Bauzeit ist aktuell mit ca. 4 Jahren geplant. Die Neubaumaßnahme schließt die Blankenburger Laakebrücke mit ein. Die Anbindung an einen zukünftigen S-Bahnhof wird berücksichtigt.
Das Gesamtprojekt wurde 2024 mit bauvorbereitenden Leistungen der Leitungsbetriebe baulich begonnen. Im Rahmen von notwendig gewordenen Überprüfungen und Bewertungen im 2. Halbjahr 2025 zum Fortgang des Projektes zum Ersatzneubau der Sellheimbrücke wurde entschieden, das Projekt zu verschieben. Dies erfolgte mit dem Hintergrund der weiteren Abstimmungen mit der DB InfraGo AG und insbesondere im Zuge der planmäßigen Anmeldung von zwingend notwendigen Sperrpausen der Gleise des Berliner Außenrings der Jahre 2028 und 2029, welche infolge paralleler zwingend notwendiger Baumaßnahmen im Netz der DB InfraGo AG nicht genehmigt werden konnten.
Infolge der Verschiebung des Ersatzneubaus werden Instandsetzungsmaßnahmen im Jahr 2027 notwendig um die Stand- und Verkehrssicherheit der Sellheimbrücke weiterhin gewährleisten zu können. Diese Instandsetzungsmaßnahmen erfolgen unter Ausnutzung der durch die DB InfraGO AG genehmigten Sperrpausen im Februar / März 2027 mit bauzeitlicher Verkehrsregelung per Ampelanlage und mit Aufrechterhaltung des Busverkehrs.
Weitere Informationen zu den Planungen der SenMVKU zum Ersatzneubau Sellheimbrücke finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung.
Schichtenwasser
Karow liegt auf der Barnim-Hochfläche — einer eiszeitlichen geologischen Formation, die sich durch undurchlässige Bodenschichten auszeichnet. Diese Schichten verhindern, dass Niederschlagswasser ungehindert in tiefere Grundwasserleiter versickert. Stattdessen kann sich auf diesen undurchlässigen Schichten sogenanntes Schichtenwasser oder schwebendes Grundwasser ansammeln – es verteilt sich kleinteilig und unregelmäßig im Untergrund und ist damit schwerer zu erfassen als gewöhnliches Grundwasser.
Was wird jetzt untersucht – und warum?
Um bereits frühzeitig erste belastbare Hinweise zu erhalten, wird schon jetzt eine orientierende Boden- und Grundwasseruntersuchung – auch als eine der zentralen Forderungen aus den Beteiligungsverfahren heraus durchgeführt. Diese ist der erste Schritt in einem mehrstufigen Prozess. Die detaillierten Untersuchungen zum Baugrund und zur Versickerung erfolgen in den späteren förmlichen Bebauungsplanverfahren.
Konkret werden nun untersucht:
- Grund- und Schichtenwasserstände
- die Versickerungsfähigkeit des Bodens
- allgemeine Gründungsempfehlungen für künftige Gebäude
- sowie mögliche Schadstoffe im Boden
Eingesetzt werden Kleinbohrungen bis zehn Meter Tiefe, Rammsondierungen, Open-End-Tests zur Versickerungsfähigkeit und die Entnahme von Bodenproben. Ergänzend werden Grundwassermessstellen eingerichtet und über zwölf Monate betrieben.
Welche Fragen sollen die Untersuchung beantworten?
Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Auswirkungen die neuen Bauvorhaben auf das Schichtenwasser haben könnten – und ob sie bestehende Probleme im Bestand verstärken. Welche Maßnahmen wären erforderlich, um ggf. negative Folgen zu vermeiden? Und welche weiteren Untersuchungen müssten dann noch folgen?
Was bedeutet das für Anwohnerinnen und Anwohner?
Nach den Anforderungen der DIN 4020 müssen Baugrundgutachten Setzungsrisiken auch für Dritte – also die unmittelbare Nachbarbebauung – betrachten. Der konkrete Betrachtungsraum hängt dabei vom tatsächlichen Einflussbereich des jeweiligen Bauvorhabens ab. Dieser soll im Rahmen der laufenden Untersuchungen ermittelt werden. Auf dieser Grundlage werden dann im weiteren Planungsprozess die Themen Setzungsschäden, Beweislast, Haftung und Entschädigung behandelt. Eine Information der möglichen Betroffenen wird selbstverständlich stattfinden.
Der Planungsprozess für die Entwicklung der drei Quartiere erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten. Ziel ist es, die Gebiete gemeinsam mit Fachbehörden, Vorhabenträgerinnen und -trägern und der Öffentlichkeit sorgfältig und zukunftsfähig zu entwickeln.
Nach Abschluss der bezirklichen Rahmenplanung wurden zunächst ergänzende Untersuchungen zu wichtigen Themen wie Bebauungsdichte, Verkehr und Schichtenwasser beauftragt. Gleichzeitig finden Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden statt – unter anderem zu den Themen soziale Infrastruktur, Grünflächen, Umwelt, Gewässerschutz sowie Natur- und Artenschutz. Auch bestehende Planungen und Konzepte des Bezirks, zum Beispiel das Soziale Infrastruktur-Konzept (SIKo), die Biotopverbundplanung oder das Zentren- und Einzelhandelskonzept, werden bei der weiteren Planung berücksichtigt.
Im nächsten Schritt sollen für die einzelnen Teilflächen städtebaulich- landschaftsplanerische Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, konkrete gestalterische und bauliche Ideen und Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der Quartiere zu erarbeiten. Dafür entwickeln Planungsbüros Entwürfe, die später als Grundlage für die Bebauungsplanung dienen. Die Aufgabenstellungen hierfür werden derzeit gemeinsam mit den Fachbehörden und den Vorhabenträgerinnen und -trägern vorbereitet. Eine wesentliche Fragestellung wird z.B. der angemessene Umgang im Übergangsbereich zwischen Neubau und bestehenden Einfamilienhäusern sein. Über die besten Entwürfe entscheidet eine Jury aus Fachpreisgericht, Vertretenden der Verwaltung sowie der Vorhabenträgerinnen und -trägern. Auch die Öffentlichkeit soll vor, während und nach den Verfahren eingebunden werden. Die konkrete Ausgestaltung wird derzeit vorbereitet.
Die Ergebnisse der Wettbewerbe werden anschließend weiter konkretisiert und in einen sogenannten Rahmenplan überführt (dieser dient der Vorbereitung des Bebauungsplans und ist nicht mit dem bezirklichen Rahmenplan zu verwechseln).
Darauf aufbauend werden die Bebauungspläne mit den dazugehörenden Fachuntersuchungen und Gutachten erarbeitet. Das sind bspw. ein Umweltbericht, verkehrstechnische Untersuchungen, ein detailliertes Baugrundgutachten sowie ein Regenwasserkonzept. Im Bebauungsplanverfahren wird die Öffentlichkeit gem. Baugesetzbuch (BauGB) in zwei Verfahrensschritten offiziell beteiligt. Darüber hinaus werden die sogenannten Träger öffentlicher Belange beteiligt, beispielsweise Fachbehörden und weitere öffentliche Einrichtungen des Landes Berlin. Alle eingehenden Hinweise und Stellungnahmen werden sorgfältig geprüft und gegeneinander abgewogen. Wenn erforderlich, werden die Planungen angepasst und in die Bebauungsplanentwürfe eingearbeitet.
Der Bebauungsplan bildet schließlich die verbindliche rechtliche Grundlage für die Entwicklung der Quartiere. Er wird durch das Abgeordnetenhaus beschlossen.
Im Anschluss erst erfolgt schrittweise die Umsetzung der Bauvorhaben. Es wird davon ausgegangen, dass frühestens Anfang der 2030er Jahre mit den ersten Bauabschnitten begonnen wird. Die Entwicklung erfolgt phasenweise und wird zusammen mit dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur erfolgen, um die Entwicklung autoarmer Quartiere sicherzustellen.

- Art der Beteiligung
-
Mitwirkung
Informationsveranstaltung zum Projektverbund Karow Süd folgt. Weitere Veranstaltungen sind im Rahmen der städtebaulichen Qualifizierungen sowie Öffentlichkeitsbeteiligungen nach Baugesetzbuch für die Bebauungspläne XVIII-27 „Karow Süd am Karower Kreuz“ und XVIII-25a „Am Teichberg“ und des Bebauungsplans „An der Laake“ ab 2026 geplant.
Kontaktinformation
Kontakt für Rückfragen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat II W, Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
E-Mail: projektverbundkarowsued@senstadt.berlin.de
Webseite: https://www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/neue-stadtquartiere/karow-sued/
Verantwortliche Stelle
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Webseite: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/