Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln
Nord-Neukölln
Bild: Bezirksamt Neukölln
Nord-Neukölln
Bild: Bezirksamt Neukölln

Aktuell: Start der Parkraumbewirtschaftung im Rollbergkiez
"Zum 1. November 2025 wird die Parkraumbewirtschaftung um die Parkzone 101 (Rollbergkiez) erweitert.
Anwohnende der Parkzone 101 können ab dem 1. August 2025 online oder schriftlich ihre Parkberechtigungen beantragen. Die Zustellung der Vignetten erfolgt dann rechtzeitig vor Start der Parkraumbewirtschaftung.
Bitte beachten Sie, dass die Einführung sich von Anfang Oktober auf Anfang November 2025 verzögert hat da die Parkautomaten nicht rechtzeitig geliefert werden können. Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Ihr künftiger Bewohnerparkausweis wird mit Datum 01.11.2025 ausgestellt." (Stand: 12.09.2025, Quelle und weitere Aktuelle Informationen)
Ziel des Vorhabens
Die Parkraumbewirtschaftung ist ein Weg, um den „Parkdruck“ und den Parksuchverkehr im Kiez zu senken. Dadurch werden die Straßen sicherer und das Leben für die Anwohnerinnen und Anwohner angenehmer. Diese Erfahrungen haben andere Bezirke gemacht, die eine Parkraumbewirtschaftung bereits eingeführt haben.
Beschreibung des Vorhabens
In vielen Teilen Nord-Neuköllns ist in den letzten Jahren der Verkehr und der „Parkdruck“ gestiegen. Ein hoher Parkdruck bedeutet, dass viele Menschen um wenige Parkplätze konkurrieren.
Die Suche nach Parkplätzen verursacht viel Verkehr, Lärm und Abgas. Das stört die Anwohnerinnen und Anwohner im Kiez. Der „Parkdruck“ führt außerdem dazu, dass Menschen an Orten parken, wo es verboten ist, wie zum Beispiel in Kreuzungen oder Ausfahrten, wo der Bordstein abgesenkt ist. Für Menschen im Rollstuhl, ältere Menschen mit Rollator und Familien mit Kinderwagen ist es dadurch schwieriger, die Straßen im Kiez zu überqueren. Außerdem ist der hohe Verkehr unübersichtlich und kann für Kinder gefährlich sein.
Die Überprüfung durch eine externe Agentur hat ergeben, dass in folgenden Kiezen in Nord-Neukölln eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden kann: Reuterkiez, Rixdorf, Hertzbergplatz, Körnerpark, Rollberg, Flughafenkiez, Wissmannstraße und Donaustraße.
Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung bedeutet, dass in den betroffenen Zonen das Parken Geld kostet. Parken ist dann nur noch mit Parkschein (aus dem Automat oder per Handy) oder einem Parkausweis erlaubt. Anwohnerinnen und Anwohner erhalten auf Antrag einen Parkausweis für die Parkzone, in der sie gemeldet sind. Der kostet 20,40 Euro und ist für bis zu zwei Jahre gültig. Wer ein Gewerbe in der Parkzone hat oder als Handwerkerin oder Handwerker unterwegs ist, kann auch einen Parkausweis beantragen. Andere Personen, die zum Beispiel als Angehörige eine Person pflegen, können ebenfalls einen Parkausweis erhalten.
Mehr Informationen bietet die Seite des Bezirksamts Neukölln.
Zeitschiene
Die Parkraumbewirtschaftung in Neukölln ist 2024 mit der Parkzone 105 „Reuterkiez“, der Parkzone 100 „Flughafen-/Donaukiez“ und der Parkzone 106 „Weserkiez“ gestartet. Zum 1. November 2025 folgt die Parkzone 101 "Rollbergkiez". Die Parkraumbewirtschaftung wird weiterhin nach und nach um weitere Parkzonen erweitert.
Das Bezirksamt informiert die betroffenen Personen über die Einführung einer Parkzone mindestens drei Monate im Voraus. Eine Parkzone betrifft insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner und Gewerbetreibende. Parkausweise für eine neue Parkzone können ab drei Monate vor der Einführung beantragt werden.
Die Überprüfung, welche Gebiete sich für eine Parkraumbewirtschaftung eignen, wurde zwischen 2019 und 2021 durch LK Argus durchgeführt. Das Gutachten kann hier eingesehen werden. Auf Grundlage des Gutachtens hat die Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung am 10.08.2021 die Einführung der Parkraumbewirtschaftung beschlossen.
Das Bezirksamt Neukölln möchte, dass die Menschen die Einführung der Parkraumbewirtschaftung besser verstehen und akzeptieren können. Daher gibt es auf der Homepage des Bezirksamtes umfassende Informationen zum Vorhaben. Zusätzlich werden Flyer und Poster verteilt und Beiträge auf Social Media (Instagram, Nebenan, Twitter) veröffentlicht. Außerdem werden in den Parkzonen Informationsveranstaltungen durchgeführt. Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger findet nicht statt, da die Einführung der Parkraumbewirtschaftung an gesetzliche Vorgaben gebunden ist. Entscheidend ist, ob sich ein Gebiet für eine Parkraumbewirtschaftung eignet oder nicht. Das prüft eine externe Agentur in einem Gutachten. Sie schaut unter anderem, wie hoch der Parkdruck ist und welche Personengruppen ihn verursachen. Der Bezirk bzw. eine Beteiligung hätte keinen Einfluss darauf, ob sich ein Gebiet eignet.
Pressestelle
Rathaus Neukölln
Karl-Marx-Straße 83
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E-Mail: presse@bezirksamt-neukoelln.de
Telefon: 030-902393232
Bezirksamt Neukölln
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