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Leitlinien für Bürger*innen-Beteiligung in der Stadtentwicklung: Umsetzung in Friedrichshain-Kreuzberg

laufend
Thema
Nachbarschaft & Teilhabe, Stadtentwicklung
Laufzeit
2019 - fortlaufend
Art der Beteiligung
Mitwirkung / siehe Beteiligungsprojekte
Referenznr.
2021-00445, bearbeitet am

Die Leitlinien für Bürger*innen-Beteiligung in der räumlichen Stadtentwicklung

"Sie können und sollen bei der Entwicklung Berlins mitgestalten und mitreden. Hierzu wurden die Berliner Leitlinien für Beteiligung an der räumlichen Stadtentwicklung entwickelt. Die Leitlinien beinhalten neun Grundsätze und fünf Instrumente, mit denen sie umgesetzt werden sollen" (Zentraler Raum für Beteiligung).

Die neun Grundsätze für Beteiligung

  1. Gut miteinander umgehen
  2. Beteiligung stärken
  3. Entscheidungsspielraum festlegen und Ergebnisoffenheit garantieren
  4. Frühzeitig informieren und einbeziehen
  5. Viele Verschiedene beteiligen
  6. Für Information und Transparenz sorgen
  7. Ergebnisse rückmelden
  8. Ausreichende Mittel bereitstellen
  9. Leitlinien weiterentwickeln

Die fünf Instrumente

  1. Anlaufstellen: Die Räume für Beteiligung informieren und unterstützen Interessierte.
  2. Vorhabenliste: Relevante Vorhaben der Stadtentwicklung werden frühzeitig veröffentlicht.
  3. Anregung von Beteiligung: Interessierte können zu einzelnen Vorhaben Beteiligung beantragen.
  4. Beteiligungskonzept: Für alle Beteiligungsprojekte werden vorher Ziele, Handlungsspielräume und weitere Vorgaben definiert.
  5. Beteiligungsbeirat (optional): In dem Gremium beraten Bürger*innen und Zivilgesellschaft übergeordneten Fragen der Beteiligung. 

 

Entstehung und Umsetzung der Leitlinien

Das Land Berlin hat in einem partizipativen Prozess mit der Zivilgesellschaft und mit den Bezirken die landesweiten Leitlinien für Bürger*innen-Beteiligung an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung (LLBB) erarbeitet und im September 2019 beschlossen.

Die bezirksbezogene Umsetzung einer Bürger*innen-Beteiligung gemäß dieser Leitlinien obliegt den Bezirken. Hierfür liegt seit Oktober 2020 ein landesweites Umsetzungskonzept vor, das als Handreichung für die bezirklichen Umsetzungsprozesse zu verstehen ist. Im Mai 2021 - nach Beratungen im Rat der Bürgermeister*innen - wurde diese Umsetzungskonzept auf Senatsebene final beschlossen.

Anschließend hat der Bezirk in einem trialogischen Prozess Empfehlungen für die Umsetzung der Leitlinien im Bezirk erarbeitet. Die Dokumentation der Bürgerschaftlichen AG mit Ergänzungen der uAG Beteiligung ist hier herunterladbar.

Parallel wurde das erste Instrument der Anlaufstelle direkt in die Umsetzung gebracht. Seit 2022 sind sie dezentral im Bezirk präsent, seit 2024 unter der Marke Räume für Beteiligung - Stadtentwicklung Xhain.

Seit 2024 werden die Empfehlungen des Landes und des Bezirks in ein bezirkliches Umsetzungskonzept übertragen, welches den Mitarbeiter*innen der Verwaltungen dienen soll, um die Leitlinien gut umsetzen zu können. Es wird voraussichtlich Anfang 2025 veröffentlicht.

Art der Beteiligung: Mitwirkung

Die Beteiligung am Umsetzungsprozess ist abgeschlossen, wird aber zu einzelnen Elementen wieder aufgenommen, etwa wenn der Beteiligungsbeirat eingerichtert werden soll. Hinweise und Anregungen zur Umsetzung im Bezirk werden weiterhin laufend aufgenommen.

Kontakt für Rückfragen

Kuno Zscharnack

Abteilung Bauen, Planen und kooperative Stadtentwicklung Friedrichshain-Kreuzberg

E-Mail

Verantwortliche Stelle

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Frankfurter Allee 35/37
10247 Berlin

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