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Vorrang in der Nutzung

Wenn ein Mensch ohne Behinderung sehr dringend auf Toilette muss und bereits an der barrierefreien Toilette anstand, weil alle anderen Toiletten besetzt sind, hat er aufgrund seiner Wartezeit Vorrang vor einem Menschen mit Behinderung, der nach ihm kam.

Referenznr.: 2023-17554

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