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G-13 \\ Energiespar-Förderprogramm des Landes Berlin

Laufende Nummer: G-13

Handlungsfeld: Gebäude und Stadtentwicklung

Einzelmaßnahme: Energiespar-Förderprogramm des Landes Berlin

 

1.    Kurzbeschreibung:

a. Weiterentwicklung des Förderprogramms Effiziente GebäudePlus

Im August 2021 wurde das Berliner Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für energetische Gebäudesanierung ins Leben gerufen. Grundsätzlich ist eine langfristig zuverlässige und ausreichende Förderung eine wichtige Grundlage, um die Gebäudeeigentümer bei ihrer Entscheidung für eine energetische Modernisierung zu unterstützen und die Sanierungsquote in Berlin zu erhöhen. Daher ist auf Basis der regelmäßigen Evaluierung eine Fortführung des Programms Effiziente Gebäude PLUS anzustreben. Mittelaufstockungen sind zu prüfen. Eine Priorisierung sollte nur im Fall nicht ausreichend zur Verfügung stehender Mittel stattfinden. Zu empfehlen wäre in diesem Fall ein Fokus auf Gebäude oder Quartiere, in denen eine sozialverträgliche Ausgestaltung von energetischen Modernisierungen geboten ist. Vorrang genießen könnten auch Gebäude, die sich in den schlechtesten Energieeffizienzklassen befinden.

 

b. Prüfung der Fördertatbestände in den Berliner Energiespar-Förderprogrammen

Das Land Berlin wird prüfen, ob es Lücken in den verfügbaren Berliner Förderprogrammen im Bereich der energetischen Gebäudemodernisierung (z. B. Effiziente GebäudePLUS, ENEO Energieberatung oder die Denkmalförderung) gibt. Entsprechend des Prüfergebnisses sind neue Fördertatbestände zu entwickeln.

 

c. Prüfung Beratungsbaustein und Sonderbonus NT-Readiness

Es ist zu prüfen, ob ein zusätzlich geförderter Beratungsbaustein „Niedertemperatur-Readiness“ für Bestandsgebäude eingeführt werden soll. Ziel eines solchen Beratungsbausteins sollte es sein, festzustellen, ob ein Bestandsgebäude mit Niedertemperaturwärme (50-55°C) beheizt werden kann. Hierzu ist ein Austausch mit dem Bund im Rahmen der Förderung für die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) anzustreben.

Die Förderung von Maßnahmen, die eine „NT-Readiness“ gewährleisten, kann als zusätzlicher Bonus in den Förderprogrammen des Landes festgelegt werden.

 

2.    Akteur*innen:

  • Federführend: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • Unterstützend: weitere Senatsverwaltungen

 

3.    Zielgruppe:

  • Gebäudeeigentümer*innen
  • Investor*innen
  • Wohnungsunternehmen
  • Energiedienstleistungsunternehmen
Referenznr.: 2022-13792

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