A. Was ist die Charta für das Berliner Stadtgrün?
Was ist die Charta für das Berliner Stadtgrün?
Mit der Charta für das Berliner Stadtgrün soll eine dauerhafte Selbstverpflichtung des Landes Berlin für den Umgang mit der grünen Infrastruktur der Hauptstadt verabschiedet werden. Ausgangspunkt des Prozesses ist das in den Richtlinien der Berliner Regierungspolitik 2016-2021 festgesetzte Ziel, diese Infrastruktur Berlins langfristig zu erhalten und zu stärken. Dafür wird ein Stadtvertrag – die Charta für das Berliner Stadtgrün – angestrebt.
Mit einem Senatsbeschluss vom 28. August 2018 wurde der Charta-Prozess über die Zukunft des Berliner Stadtgrüns offiziell gestartet. In enger Kooperation mit anderen Senatsverwaltungen und Bezirksämtern leitet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) diesen Vorgang federführend.
Der dialogorientierte Charta-Prozesses zielt darauf ab, zunächst eine berlinweite Verständigung über den Umgang und die Zukunft des Berliner Stadtgrüns zu erreichen. Dafür wird die Stadtgesellschaft in ein umfangreiches Beteiligungsverfahren eingebunden.
Um die Debatte anzuregen und zu strukturieren, legt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hiermit ein erstes Impulspapier vor. Dieses wird von drei Leitsätzen bestimmt, aus denen konkrete Leitlinien hervorgehen.
Der Arbeits- und Diskussionsprozess für die Charta wird sich über die Jahre 2018 und 2019 erstrecken. Die breite Öffentlichkeit wird mit einer aufmerksamkeitsstarken Kampagne eingeladen, sich am Charta-Prozess zu beteiligen. Eine erste Onlinebeteiligung startet im Oktober 2018, eine zweite Onlinebeteiligung ist für das Frühjahr 2019 geplant. In der gesamten Zeit werden zusätzlich Fachkolloquien und thematische Workshops durchgeführt.
Geplant ist der Beschluss der Charta durch Senat, Rat der Bürgermeister und Berliner Abgeordnetenhaus in der 2. Jahreshälfte 2019.
Der Aufbau der Charta
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz schlägt vor, dass sich die Charta für das Berliner Stadtgrün aus drei Teilen zusammensetzt:
- Der Charta-Text Der finale Charta-Text soll aus der Diskussion des hier vorliegenden Impulspapieres hervorgehen.
- Der Aktionsplan Ein Aktionsplan, der die priorisierten Ziele der Charta festhält, wird erarbeitet. Umsetzungsinstrumente, konkrete Maßnahmen und Projekte werden im Prozess finalisiert.
- Ein Dossier Ein Dossier mit Hintergrundinformationen (Fakten, Karten, Texte) belegt die Leitsätze und Leitlinien.