Zum Inhalt springen

01. Präambel

Ziel der Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung [1] an der Stadtentwicklung ist es, Bürger*innenbeteiligung und eine Beteiligungskultur in Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Bürgerschaft zu fördern.

Die Leitlinien sollen einen Rahmen für Bürger*innenbeteiligung setzen, um damit gute Lösungen für Projekte und Vorhaben der räumlichen Stadtentwicklung, einschließlich ihrer Auswirkungen, zu finden.

Die Leitlinien dienen dazu, verbindliche Standards für die gesetzlich nicht geregelten Formen der Beteiligung ("informelle Beteiligung") zu schaffen, die die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ("formelle Beteiligung") ergänzt. Bei der "informellen Beteiligung" müssen sich die Beteiligungsprozesse an den aufgestellten Grundsätzen der Leitlinien orientieren und deren Berücksichtigung dokumentieren."

Sie berücksichtigen bereits bestehende Leitlinien, wie die der Bezirke und der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften. Sie gelten für alle Prozesse und Projekte der räumlichen Stadtentwicklung auf Bezirksamts- und Senatsebene.

Unter Bürgerinnen und Bürgern verstehen wir in diesen Leitlinien alle Menschen, die in Berlin wohnen oder arbeiten.

Die Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung an der Stadtentwicklung gelten dauerhaft und sind nicht an eine Wahlperiode gebunden. Sie müssen aber regelmäßig geprüft und bei Bedarf weiterentwickelt werden.

____________

[1] Für die Veröffentlichung werden die weibliche und die männliche Form der Anrede jeweils ausgeschrieben, sofern keine neutrale Form der Anrede gefunden werden kann.

Referenznr.: 2018-03261

Kommentare

Die aktuell laufende Phase erlaubt keine Kommentare.

Diskussion

  • Comment 5573
    caroka

    Warum betonen sie, dass Bürger*innen nur diejenigen sind, die in Berlin wohnen und arbeiten? Gelten die Leitlinien ausschließlich für sie? Demokratie lebt vom Diskurs und dieser sollte nie ausschließlich sein. Alle, denen Berlin am Herzen liegt, sollten mitreden dürfen.

  • Comment 5572
    caroka

    Ich finde es sehr gut, dass die informelle Beteiligung nun einen Orientierungsrahmen bekommt! Ich halte es für wichtig, die Dokumentation der Berücksichtigung der Leitlinien öffentlich und transparent und somit auch für Bürger*innen nachvollziehbar zu machen.

  • Comment 5472
    Karl Fisch

    Bei der "informellen Beteiligung" müssen sich die Beteiligungsprozesse an den aufgestellten Grundsätzen der Leitlinien orientieren und deren Berücksichtigung dokumentieren." Was heißt orientieren? Klingt eher unverbindlich und ist letztendlich Auslegungssache.

  • Comment 5416
    Constantin13

    Welcher Teil der Vorlage genügt der gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ("formelle Beteiligung")? Welcher Teil der Vorlage sind Vorschläge für eine "informelle Beteiligung" ?

    Mehr Struktur wäre wünschenswert!

  • Comment 5399
    mustherspiel@gmx.de

    Sehr geehrte Frau Lompscher, die Bürgerbeteiligung hatten wir als Bürgerinitiative Cecilienviertel auch in unserem letzten Brief an Sie vom August 2018 als Bausenatorin eingefordert, da Sie uns diese auch zugesichert hatten in dem letzten Besuch im Ministerium am 8. 5. 2018. Wir haben hier bei unserem Verdichtungsbau allerdings seit einem Jahr keinerlei Rechte erhalten, weder eine vernünftige und ...

  • Comment 5382
    stadtpunkte

    Es sollte definiert werden, was unter Bürger*Innenbeteiligung im Sinne dieser Leitlinien zu verstehen ist. Die Partizipationsleitlinien der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gehen beispielsweise von 4 Beteiligungsstufen aus, wobei jedoch bereits "Information" als Beteilgungsstufe verstanden wird. Soll das auch für diese Leitlinien gelten oder wird hier - sinnvollerweise - als Beteilgung erst...

  • Comment 5356
    IG Nikolaiviertel

    Ein fester Turnus der Überprüfung wäre wünschenswert, "regelmäßige" Überprüfung ist zu ungenau, grade in der aktuellen Zeit der schnellen Veränderungen

  • Comment 5353
    unbekannte*r Nutzer*in
Loading...