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7.4. Gebäude

Auf dem Feld befindliche Gebäude aus der Zeit vor der Öffnung des Tempelhofer Feldes werden entsprechend § 7 Abs. 4 Nr. 1 ThFG erhalten. Der Sanierungsbedarf sollte zügig abgeschätzt werden. Soweit die Gebäude dafür baulich geeignet sind, sollen sie für die Nutzung durch Projekte bürgerschaftlichen Engagements, Serviceangebote, Gastronomie sowie Betriebszwecke der Grün Berlin GmbH zur Verfügung gestellt werden. Bestehende Mietverträge bleiben davon unberührt. Konkrete Nutzungsoptionen für die einzelnen Gebäude werden im Rahmen der Detailplanungen partizipativ erarbeitet. Bei der Entwicklung der Nutzungskonzepte sind die Bedürfnisse der Nutzergruppen und Projekte auf dem Feld zu berücksichtigen wie z.B. Treffpunkt, Büroraum, Lagerraum, Ausstellungsraum, Werkstatt. Bei der Nutzung durch Projekte bürgerschaftlichen Engagements werden Projektträger präferiert, die eine gemeinschaftliche Nutzung durch unterschiedliche Gruppen und Projekte sicherstellen. Die definierten Kriterien für die Auswahl bürgerschaftlicher Projekte werden entsprechend bei Interessensbekundungsverfahren angewandt.

Hinweis: Anlage 2: Zusammenstellung der Gebäude auf dem Tempelhofer Feld