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7.4.1. Ziele und generelle Festlegungen

Unter Beachtung der Schutzziele des Tempelhofer Feld-Gesetzes und der Leitlinien des Entwicklungs- und Pflegeplans sowie der Maßnahmenkonzepte zu den Teilbereichen sollen weitere längerfristig verortete bürgerschaftliche Projekte, nutzerorientierte Serviceangebote und Gastronomie im Äußeren Wiesenring angesiedelt werden. Bei der Umsetzung der Detailplanung der einzelnen Standorte ist zu berücksichtigen, dass die bürgerschaftlichen Projekte, Serviceangebote und Gastronomie für ihren Projekterfolg oftmals einen bestimmten Standort (Erreichbarkeit, Witterungsverhältnisse, bestehende Gebäude, etc.) bzw. eine Nachbarschaft mit sich inhaltlich und organisatorisch ergänzenden Angebote benötigen. Bei der Auswahl und Verortung von Projekten sowie Service- und Gastronomieangeboten sind mögliche Konkurrenzbeziehungen zu beachten, die ihre Überlebensfähigkeit gefährden könnten.

Leitlinien für Bürgerschaftliche Projekte, Serviceangebote und Gastronomie sind: - das Tempelhofer Feld ist ein öffentlicher, grundsätzlich nicht-kommerzieller Ort, - das Tempelhofer Feld ist ein Ort für alle, einer Parzellierung und einem exklusiven Nutzungsanspruch einzelner Gruppen wird entgegen gewirkt, Monopolstrukturen werden vermieden. - Projekte und Serviceangebote auf dem Tempelhofer Feld stehen im Zeichen der Beachtung sozialer und ökologischer Kriterien und der Gemeinwohlorientierung. - Die Auswahl von bürgerschaftlichen Projekten erfolgt transparent auf Basis eines partizipativen Prozesses. - Die Auswahl der Service- und Gastronomieangebote erfolgt entsprechend der festgelegten Kriterien transparent auf Grundlage von Ausschreibungsverfahren. - Um Planungssicherheit für notwendige Investitionen und die Entwicklung der Projekte und Angebote zu schaffen, sind Pacht- und Nutzungsverträge für drei bis fünf Jahre notwendig. Laufzeiten können verlängert werden. Jedoch ist auch Sorge dafür zu tragen, dass sich neue Projekte und Angebote auf dem Feld verorten können, um Experimente und Innovation zu ermöglichen. - Die Angebote müssen verlässlich entsprechend der jeweiligen Zielsetzungen durchgeführt werden, die jeweiligen Vorhaben und Nutzungen mit dem ThFG vereinbar sein. - Die möglichst gering zu haltende Inanspruchnahme von Wiesenflächen im äußeren Wiesenring ist im Wiesenkataster zu verzeichnen und zu bilanzieren. Mit Ausnahme der Anlage von Gärten gemeinschaftlicher Nutzung („Allmende-Gärten“) ist die Inanspruchnahme von Wiesen im Verhältnis von 1:1 auf dem Tempelhofer Feld durch die Entsiegelung von Konversionsflächen auszugleichen (vgl. Anlage 3, Nr. 3 und 4 ThFG). Um eine Vernetzung und gemeinsame Weiterentwicklung der bürgerschaftlichen Projekte und der Serviceangebote zu gewährleisten, bietet die Grün Berlin GmbH regelmäßige Projekt- und Standorttreffen an.