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Eingriffe in Eigentums-, Miet- und Pachtverhältnisse

In den Erholungsanlagen wird die derzeitige Nutzung langfristig aufgegeben zugunsten eines Wohngebiets. So wird es für die meisten bisherigen Nutzerinnen und Nutzer – insbesondere der Erholungsanlage Blankenburg, wo Mehrfamilienhäuser geplant sind, nicht mehr möglich sein, ihr Grundstück in der jetzigen Form zu behalten. Im Dialog mit ihnen werden sozialverträgliche und individuell spezifische Ersatzangebote erarbeitet. Diese werden natürlich mindestens den rechtlichen Anspruch auf Ersatz bzw. Entschädigung umfassen.

Für die Betroffenen der Verkehrsplanungen werden – gleichermaßen – Ersatzangebote erarbeitet.

Die Gewerbegebiete Heinersdorf und am Blankenburger Pflasterweg bleiben grundsätzlich erhalten, werden aber sozialverträglich umstrukturiert und weiterentwickelt.

Wo sehen Sie für diese mögliche Entwicklung Stärken oder Schwächen?