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Eingriffe in Eigentums-, Miet- und Pachtverhältnisse

In den Erholungsanlagen wird die derzeitige Nutzung langfristig aufgegeben zugunsten eines Wohngebiets. Für die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer, deren Grundstücke von der Umgestaltung betroffen sind, werden im Dialog mit ihnen sozialverträgliche und individuell spezifische Ersatzangebote erarbeitet. Diese werden natürlich mindestens den rechtlichen Anspruch auf Ersatz bzw. Entschädigung umfassen.

Für die Betroffenen der Verkehrsplanungen werden – gleichermaßen – Ersatzangebote erarbeitet.

Im Gewerbegebiet am Blankenburger Pflasterweg können ggf. einige der aktuell dort befindlichen Betriebe an ihren jeweiligen Standorten erhalten werden. Im Gewerbegebiet Heinersdorf würden die derzeit dort bestehenden Betriebe im Verlauf von mehreren Jahren in andere Gewerbegebiete umgesiedelt werden.

Wo sehen Sie für diese mögliche Entwicklung Stärken oder Schwächen?