3. Organisationsstruktur der Feldkoordination
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Die Wahl der Feldkoordination erfolgt durch das Feldforum. Die Wahl findet öffentlich, frei und geheim statt. Gewählt werden sieben Bürgervertreter_innen Berlins und drei Nachrückende auf drei Jahre. Gesetzt sind zwei Vertreter_innen der für Naturschutz zuständigen Senatsverwaltung und zwei Vertreter_innen der Grün Berlin GmbH.
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Bei vorzeitigem Ausscheiden eines/r Bürger_in kann eine/r der drei Nachrückende/n einspringen, die für Rücktritte und Ausfälle mitgewählt werden. Die Nachrückenden haben Gaststatus.
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Sollte seitens der Verwaltung und der Grün Berlin GmbH eine personenbezogene Änderung erfolgen, wird die Feldkoordination vorab informiert.
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Bezirksverwaltungsvertretende von Tempelhof, Kreuzberg und Neukölln genießen Gaststatus.
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Ein*e Vertreter*in der zuständigen Fachverwaltung zum Gebäude und Vorfeld des ehemaligen Flughafens Tempelhof erhält einen Gaststatus.
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Rederecht haben die Feldkoordinator*innen und die Gäste. Kein Rederecht haben die Besuchenden. Diese können ihre Anliegen durch die Feldkoordination vertreten lassen.
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Neben dem hier definierten Personenkreis können nach Bedarf durch die Feldkoordination weitere Gäste zu Sitzungen eingeladen werden. Die Einladung, angeregt durch die Feldkoordination, erfolgt durch die Geschäftsstelle.
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Die Feldkoordination kann nach Bedarf Evaluierungen durchführen lassen.