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  • Es ist zu prüfen, ob Flächen im Südosten so gestaltet werden können, dass sie besonders Frauen, Mädchen und FLINTA-Personen ansprechen. FLINTA steht für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender Personen.
  • Die Barrierefreiheit wird in der weiteren Planung im Detail festgelegt. Dazu gehören die Querung von Weg und Laufbahn, ein Leitsystem zu Eingang, Toilette, Trinkbrunnen und Sammelpunkt, die Ausstattung der Toilette und barrierefreie Stellplätze. Grundlage ist ein Kriterienkatalog für inklusiv nutzbare Sportstätten.
  • Farben von Belägen, Geräten und Linien werden so gewählt, dass sie gut erkennbar sind.
  • Die Art der Bepflanzung wird in der weiteren Planung ausgearbeitet.