2.1 Städtebaulich-freiräumlicher Rahmenplan

Rahmenvorgabe
Mit dem Rahmenplan wird im wörtlichen Sinn „ein Rahmen“ für die künftige Entwicklung des neuen Stadtquartiers geschaffen, ohne bereits zu detaillierte Festlegungen zu treffen. Dadurch bleibt im weiteren Planungsprozess ein gewisses Maß an Flexibilität gewährleistet, damit auf die Änderung von Planungsvorgaben reagiert werden kann.

Inhalte des Rahmenplans
Der Plan sichert in erster Linie die erforderlichen Flächenkulissen für rund 1.800 Wohneinheiten und soziale Infrastrukturnutzungen. Zudem stellt er das städtebauliche Gerüst dar, bestehend aus privaten Baufeldern mit ihren wichtigsten Raumkanten und öffentlichen Räumen wie Straßen und Grünflächen. Für jedes einzelne Baufeld trifft der Rahmenplan Aussagen für künftige Nutzungen. Angestrebt sind neben Wohnnutzungen sowie sozialen Nutzungen auch Flächen für gewerbliche Betriebe, Einzelhandelseinrichtungen und Büroflächen.
Der Plan umfasst auch die Darstellung von Standorten sozialer Einrichtungen wie Schulen und Kitas und die weitgehende Berücksichtigung bestehender Grünflächen und Flächen des naturschutzrechtlichen Ausgleichs im Nordosten des Entwicklungsgebiets.