Die geförderten Initiativen des Landes Berlin sind stets komplementär zu den Maßnahmen und der Politik des Bundes, der Europäischen Union (EU) und der Vereinten Nationen einzuordnen. Zu diesem Rahmen gehören vor allem die Beschlüsse der Länder, der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten [4] zur Entwicklungszusammenarbeit und auf Bundesebene die Aktivitäten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie fachlich zuständige Bundesministerien für Themen der Internationalen Beziehungen, Klimaschutz und Außenwirtschaft, z.B. die Rohstoffstrategie. Diese Leitlinien orientieren sich außerdem an nationalen und internationalen Vereinbarungen zur Wahrnehmung der globalen Verantwortung für Nachhaltigkeit, insbesondere an den Richtlinien und Vereinbarungen der Vereinten Nationen [5]. Die entwicklungspolitischen Leitlinien Berlins bestärken so die Ausrichtung auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) [6] , die für alle Staaten gelten und stützen die Charta der Menschenrechte, der Menschenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention, der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die entwicklungspolitischen Aktivitäten der EU und der UN-Dekaden [7].