Berliner Bekenntnis zur Politik der Einen Welt
Das Land Berlin bekennt sich zu seiner globalen Verantwortung für nachhaltige Entwicklung, globaler Gerechtigkeit und Achtung der Menschenrechte. Diese gelten universal und sind unteilbar. Das Land Berlin trägt im Rahmen seiner politischen Zuständigkeiten dazu bei, die soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit weltweit und in Berlin zu fördern und menschenwürdige, friedliche und gerechte Lebensbedingungen zu schaffen. Berlin kann dieser Verantwortung nur auf der Basis von Werten durch Dialog, Partnerschaft, Solidarität und gemeinschaftliches Handeln gerecht werden. Das Land Berlin versteht Entwicklungspolitik als wichtigen Bestandteil einer gleichberechtigten internationalen Politik, ohne unsere besondere Verantwortung für die ökonomisch schwächeren Länder und Regionen in Frage zu stellen. Sie ist zudem den UN-Nachhaltigkeitszielen verpflichtet.
Die Politik der Einen Welt der Berliner Landesregierung erkennt Herausforderungen aller Länder weltweit an und sucht unter Achtung aller globaler Verflechtungen und Potenziale nach gemeinsamen Lösungen. Die Berliner Landesregierung versteht Entwicklung vor allem als einen gemeinsamen Prozess auf dem Weg zu einer sozial-ökologischen Transformation, die in mehreren Handlungsfeldern im Land Berlin angestoßen werden kann. In allen Staaten, sowohl im Globalen Norden als auch im Globalen Süden [1] gibt es das Streben hin zu einem guten Leben für alle Menschen, was gegenwärtige sowie zukünftige Generationen mit einschließt und nachhaltige, menschenwürdige, friedliche und gerechte Gemeinschaften umfasst. Gutes Leben für alle zu erreichen, darf jedoch nicht zu Lasten des Globalen Südens gehen. Es ist daher ein gemeinsamer Diskussionsprozess zwischen Regierungen, Akteuren der Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erforderlich, wie dies erreicht werden kann. Eurozentrische Perspektiven werden dabei kritisch reflektiert und lokales Wissen und Lösungsansätze aus dem Globalen Süden explizit mit einbezogen. Die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen soll diskriminierungsfrei [2] angestrebt werden.
Für eine zu lange Zeit sollte sich der Globale Süden nach dem Vorbild des Globalen Nordens entwickeln. Die Vielzahl der aktuellen, multiplen Krisen zeigt, dass der Globale Norden bislang keine tragfähigen Lösungen für ein menschenwürdiges Leben für alle innerhalb der planetaren Grenzen aufzeigen konnte.
Es ist daher ein grundsätzliches Anliegen der Berliner Landesregierung, sich solidarisch im Sinne der Einen Welt mit den Menschen im Globalen Süden zu verbinden. Die Auseinandersetzung mit einem gerechten Wirtschaftssystem, Klimagerechtigkeit, der Abbau von Rassismus und Diskriminierung und der Frage nach dem guten Leben hier vor Ort sind dabei wichtige Bausteine.
Die vorliegenden entwicklungspolitischen Leitlinien dienen als Orientierungsrahmen für die Eine-Welt-Politik der Berliner Landesregierung. Sie sollen Kohärenz im entwicklungspolitischen Handeln des Landes ermöglichen [3].
Begrifflichkeiten
Zu 1: Der Globale Süden beschreibt laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung politisch, wirtschaftlich oder gesellschaftlich benachteiligte Staaten. Der Begriff soll Bezeichnungen wie Entwicklungsland und Schwellenland gegenüber den privilegierten Industrieländern (Globaler Norden) ablösen und eine Hierarchie wie bei Begriffen der „Ersten“, „Zweiten“ bzw. „Dritten“ Welt vermeiden. Ungleichheiten zwischen dem Globalen Süden und dem Globalen Norden hängen auch mit der europäischen Kolonialgeschichte und daraus hervorgegangenen globalen Machtstrukturen zusammen. Sie haben sich über Jahrhunderte verfestigt und zu einseitigen Abhängigkeiten geführt.
Zu 2: Es besteht die Perspektive, dass eine völlig diskriminierungsfreie Gesellschaft nicht garantiert werden kann und deshalb eher von einer diskriminierungsarmen oder diskriminierungssensiblen Gesellschaft gesprochen werden sollte. In diesen Leitlinien wird der Begriff diskriminierungsfrei verwendet, im Bewusstsein, dass dies nicht immer erreicht wird. Es handelt sich um den Versuch, der diskriminierungsfreien Gesellschaft so nahe wie möglich zu kommen.
Zu 3: Der Begriff der „Entwicklungspolitik“ wird weiterhin genutzt, um die politische Gestaltung im Sinne der Einen Welt und deren Anknüpfung an global gerechte nachhaltige Entwicklung auszudrücken. Darunter ist nicht „Entwicklungshilfe“ zu verstehen. Die Entwicklungszusammenarbeit beschreibt außerdem solche Kooperationen unterschiedlichster Akteure miteinander, die mit aber auch ohne politische Steuerung beschrieben werden können.