Variante 3: Fußgänger- und verkehrsberuhigte Zone
Bei Variante 3 soll der südliche und mittlere Bereich der Weichselstraße - wie in Variante 2 beschrieben - als Fußgängerzone ausgeführt werden. Nur noch im nördlichen Bereich zwischen Pflüger-und Weserstraße darf der motorisierte Individualverkehr verkehren. Dazu ist es notwendig, die Diagonalsperre auf Höhe der Weserstraße und die umgebende Verkehrsführung so anzupassen, dass der Verkehr ohne (gefährliche) Wendemanöver stattfinden kann.
Den Lageplan Prinzip Verkehrsberuhigt und Fußgängerzone finden Sie in besserer Auflösung HIER.
Erläuterungen Variante 3
Das Gestaltungskonzept des verkehrsberuhigten Bereichs im Abschnitt „Nord“ sieht vor, einen verkehrsberuhigten Bereich zu realisieren, der niveaugleich ausgestaltet ist und dazu einlädt, die gesamte Fläche zu Fuß zu begehen.
Ähnlich wie in der Fußgängerzone mischen sich hier alle Verkehrsarten auf einer Fläche - mit dem Unterschied, dass der Kfz-Verkehr dauerhaft zugelassen ist. Um so wichtiger ist es, durch eine entsprechende Gestaltung für die Einhaltung der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit zu sorgen. Dadurch wird gleichzeitig das Durchfahren weniger attraktiv, sodass der Durchgangsverkehr sich alternative Routen sucht und sich der Kfz-Verkehr auf Ziel- und Quellverkehr beschränkt.
Parken ist in dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. Die übrige befestigte Fläche soll dem Fußverkehr und dem fließenden übrigen Verkehr zur Verfügung stehen. Die Aufenthaltsqualität wird durch den Einbau von Sitzmöglichkeiten, durch eine intensive Begrünung und beispielsweise das Aufbringen von Markierungen für Kinder-Hüpfspiele gesteigert. Es wird empfohlen, Pflasterbeläge für den verkehrsberuhigten Bereich zu verwenden, um die Aufenthaltsqualität weiter zu steigern.
Der Abschnitt „Süd“ und „Mitte“ wird als Fußgängerzone ausgebildet und entspricht den unter Variante 2 dargestellten Konzepten.
Den ausführlichen Plan zu der Variante 3 finden Sie HIER.