In die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans vom Januar 2015 wurde der Geltungsbereich des ThFG als Nutzungsbeschränkung zum Schutz der Umwelt nachrichtlich übernommen. Durch die Kennzeichnung in der Planzeichnung und der Erläuterung in der Legende wird deutlich gemacht, dass in diesem Bereich die Nutzungsregelungen des ThFG gelten. Mit der nachrichtlichen Übernahme des Geltungsbereiches des ThFGs wird der aktuellen Rechtslage Rechnung getragen und die Umsetzung der sich aus dem Gesetz ergebenden Nutzungsbeschränkungen für die Entwicklung des Tempelhofer Feldes sichergestellt. Dementsprechend besteht aus der Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kein Planerfordernis.
Die am Partizipationsprozess teilnehmenden Bürger und Bürgerinnen fordern eine Aktualisierung der Darstellungen im Flächennutzungsplan auf Grundlage des ThFG und des Entwicklungs- und Pflegeplanes; die im FNP immer noch dargestellten Bauflächen stehen im Widerspruch zum ThFG und sind daher als Grünflächen festzusetzen.