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Die Bildungsteilzeit müsste selbstverständlich für eine Ausgestaltung durch tarifvertragliche Regelungen offen sein, die bspw. die Aufstockung der Einkünfte durch den Arbeitgeber über dieses Niveau hinaus ermöglichen. Dadurch ließe sich auch ermöglichen, dass die Bildungsteilzeit optional wie bei der Altersteilzeit in einem Blockmodell genommen wird, d.h. dass für einen bestimmten Zeitraum eine vollständige Freistellung für eine Weiterbildung erfolgen könnte.