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Der Raum B: „öffentlich-zugänglicher Raum auf privatem Grund“

Der öffentlich-zugängliche Raum auf privatem Grund bezeichnet einen von jedem betret- bzw. befahrbaren Raum, der aber einer:m bestimmten privaten oder kommunalen Eigentümer:in zugehörig ist. Beim Ladeinfrastrukturausbau sind typischerweise zunächst jene Räume relevant, die bereits vorhandene Fahrzeugstellplätze aufweisen, also u.a. Kundenparkplätze vor dem Handel, Besucher:innenparkplätze vor Behörden, klassische Tankstellen, Parkhäuser oder andere regelmäßig mit dem Fahrzeug angefahrene Orte, sogenannte Point of Interests (POI). Des Weiteren können auch vollkommen neue, bislang ungenutzte Flächen für den Ausbau von einzelnen Ladepunkte oder besser, einem Lade-Hubs erschlossen und bewirtschaftet werden. 

Weitere Informationen zum Aufbau und dem Verfahren der Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur können Sie der Projektbeschreibung entnehmen.