7. INNOVATIVE UND NACHHALTIGE NUTZUNG Bei der Realisierung von nach dem ThFG zulässigen Nutzungen gilt das Gebot des minimalen Eingriffs, der Nachhaltigkeit und Innovationskraft. Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität im äußeren Wiesenring, zur Realisierung von Projekten bürgerschaftlichen Engagements und die Nutzung der Bestandsgebäude sollen einen Mehrwert für Alle schaffen und dürfen nicht zu einer Parzellierung von Nutzungen führen, die vollumfängliche Zugänglichkeit ist entsprechend ThFG grundsätzlich zu wahren und für den Bereich der Alten Gärtnerei zügig herzustellen.