Allgemeine Randbedinungen
Kommentieren Sie die wesentlichen Konzeptelemente:
- Vorrang des Fuß- und Radverkehrs im gesamten Quartier – Verdeutlichung durch eindeutige Wegehierarchie, flächendeckende Verkehrsberuhigung und entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen (verkehrsberuhigte Bereiche, abgepollerte Geh- und Radwege)
- barrierefreie Wegeverbindungen, z.B. zwischen Wohnung und ÖPNV-Haltestelle
- Reduzierung der Flächen für den fließenden und ruhenden MIV (motorisierter Individualverkehr) auf das erforderliche Minimum
- Sicherstellung der Befahrbarkeit aller Wege durch Einsatzfahrzeuge (Feuerweher, Notarzt, Ver- und Entsorgung, Pflegedienste)
- optimale ÖPNV-Erschließung (keine Erschließungslücken, optimal Bus und / oder Tram im Quartier, Anbindung an S-Bahn)
- reduzierter MIV-Stellplatzschlüssel zur Unterstützung einer autoarmen Quartierscharakteristik (Empfehlung: 0,4-0,7 Stellplätze pro Wohneinheit)
- Erhöhung des Fahrrad-Stellplatzschlüssels infolge des zu erwartenden höheren Fahrradbesitzes, optimale Randbedingungen zur täglichen Nutzung (u.a. Barrierefreiheit, Sicherheit, bequeme Nutzbarkeit, Berücksichtigung des Flächenbedarfs von Sonderfahrzeugen)
- zentrale Anordnung von Stellplätzen in Form von Quartiersgaragen – Grund: räumliche Trennung von Stellplatz und Wohnen (Einzugsbereich max. 300 m bzw. 600 m bei attraktivem Geh- und Radwegenetz)
- konsequente Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums im näheren Umfeld & keine alternativen Parkangebote im Quartier (z. B. Stellplätze im öffentlichen Raum), um zwingende Nutzung der Quartiersgarage zu gewährleisten. Alternativen in Nachbarquartieren sind durch Parkraumbewirtschaftung oder Zugangsbeschränkungen privater Stellplatzbereiche auszuschließen