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Beteiligung der Öffentlichkeit

Wird es eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geben? Wenn ja, wann?
Antwort: Nach Auswertung der Trägerbeteiligung (welche voraussichtlich im 4. Quartal 2021 durchgeführt wird) wird der Bebauungsplan entsprechend den Hinweisen angepasst. Der nächste Verfahrensschritt, der die Öffentlichkeit einbezieht, ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Diese wird voraussichtlich im 2. Quartal 2022 stattfinden.