7.2 Vorhabenbezogene Kurzauswertung
Jedes Beteiligungsverfahren wird bereits heute durch die ausführenden Instanzen (z.B. Fachämter, externe Dienstleister:innen) ausgewertet. Im vorliegenden Rahmenkonzept werden Strukturierung und Standardisierung der Auswertung festgehalten.
Folgende Auswertungsindikatoren sollen vorhabenbezogen vorab festgelegt werden und sind in der Planung der Beteiligungsverfahren unter „Evaluation“ zu finden:
Tabelle 6: Indikatoren für die Kurzauswertung der jeweiligen Beteiligungsverfahren
Am Ende der jeweiligen Beteiligungsverfahren soll eine kurze Auswertung unter Berücksichtigung der in der Tabelle genannten Indikatoren durchgeführt werden.