7.1 Evaluation: Prozess und Frequenz
Das Spandauer Rahmenkonzept für die Beteiligung von Bürger:innen formuliert Qualitätsanforderungen in Partizipationsprozessen. Sowohl das Rahmenkonzept an sich als auch die einzelnen Beteiligungsverfahren sollen entsprechend ausgewertet werden und die Ergebnisse der Auswertung in einen „Lernprozess“ einfließen. D.h. es muss sichergestellt werden, dass Qualität gewährleistet wird, und auch, dass in einem Prozess der Selbstreflexion Rahmenkonzept und einzelne Verfahren stets verbessert werden. Jedes abgeschlossene Beteiligungsverfahren ist eine Möglichkeit, den Gesamtprozess nachhaltig zu verbessern. Voraussetzung dafür ist eine gute Dokumentation und Auswertung der einzelnen Beteiligungsverfahren sowie eine zusammenfassende Evaluation des Gesamtprozesses. Verantwortlich für die Dokumentation und Auswertung sind die jeweiligen durchführenden Instanzen in Kooperation mit der Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung.
Grundsätzlich soll zwischen Selbst- und Fremdevaluation und zwischen vorhabenbegleitender und periodischer Evaluation unterschieden werden. Die Art der Evaluation hängt von der Komplexität, dem Umfang und den Ressourcen der einzelnen Vorhaben ab und wird bereits in der Planung der Beteiligungsverfahren festgehalten:
Tabelle 5: Unterschiede Kurzauswertung/Prozessevaluation bzw. Selbst- und Fremdevaluation.