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3.3 Formen und Stufen der Beteiligung

Es lässt sich zwischen verschiedenen Formen der Beteiligung (Partizipation) unterscheiden:

  1. Repräsentative, also stellvertretende Verfahren durch Beteiligung der Bürger:innen an Wahlen, z.B. von Parlamenten
  2. Direkte Formen durch Beteiligung an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden bzw. Volksbegehren und Volksentscheiden
  3. Dialogorientierte, beratende Formen der Beteiligung
  4. Protestierende Formen der Beteiligung, durch soziale Initiativen und Bewegungen
  5. Ehrenamtliche Formen durch bürgerschaftliches Engagement

In der Praxis lassen sich die meisten dieser Formen der Beteiligung kombinieren.

Das vorliegende Rahmenkonzept betrifft dialogorientierte und konsultative Formen der Bürger:innenbeteiligung und regelt deren Verhältnis zu anderen Beteiligungsformen.

Es existieren verschiedene Modelle der Bürger:innenbeteiligung, aber fast alle beinhalten folgende vier Stufen:

Information

Grundlage jeder Bürger:innenbeteiligung ist die umfassende Information der Bürgerschaft über aktuelle Entwicklungen. Interessierte und Betroffene werden eingeladen, sich über ein geplantes Vorhaben und seine Auswirkungen zu informieren.

Beratung (Konsultation)

Bürger:innen können zu den geplanten Vorhaben eigene Ideen beitragen und Stellung zu den vorgelegten Planungen nehmen. Sie erhalten damit die Möglichkeit, ihre Position darzulegen und ihre Ideen für die Umsetzung einzubringen, können jedoch nicht über Inhalte entscheiden. Die abschließende Entscheidung liegt bei den fachlichen und politischen Entscheidungsträger:innen.

Mitentscheidung (Kooperation)

Bürger:innen können bei der Entwicklung von Vorhaben mitbestimmen. Der Entscheidungsrahmen wird vorher festgelegt. Ziele und Umsetzung werden gemeinsam mit den Entscheidungsträger:innen ausgehandelt. Dies gewährleistet einen nachhaltigen Einfluss der Bürgerschaft auf die geplanten Maßnahmen.

Entscheidung

Bürger:innen geben ihre Stimme ab und treffen damit eine verbindliche, gemeinsame und von vielen legitimierte Entscheidung. Durch Verfahren der direkten Demokratie können Bürger:innen unmittelbaren Einfluss auf ihr lokales Umfeld nehmen. Dialogorientierte Beteiligungsverfahren bieten gute Möglichkeiten, die Instrumente der direkten Demokratie zu ergänzen.

Information, Beratung, Mitentscheidung, Entscheidung

Abbildung 2: Die Stufen der Beteiligung

Konkrete Beispiele werden im Handbuch zum Spandauer Rahmenkonzept für die Beteiligung von Bürger:innen dargestellt.