Zugänglicher Stadtraum
Mit dem Mobilitätsgesetz wurde bereits der Rahmen für den Ausbau des Radwegenetzes gesetzt, ebenso wird der öffentliche Nahverkehr stetig ausgebaut und an die wachsende Stadt angepasst.
- Das Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030 (StEK 2030) und die ihm angeschlossene BerlinStrategie 2030 bilden das gesamtstädtische und ressortübergreifende Leitbild des Senats für die Metropole Berlin.
- Die Raumstrategie, als Teil der Berlin Strategie, identifiziert Schwerpunkträume der Berliner Stadtentwicklung.
- Die Leipzig-Charta 2020 dient als Leitdokument für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung in Europa und möchte mit lokalen Lösungen auf globale Herausforderungen antworten.
- Der Stadtentwicklungsplan Zentren 2030 (StEP Zentren 2030) erkennt Zentren als wesentliche städtebauliche Bausteine an, die in vielerlei Hinsicht die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.
- Der Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030 (StEP Wirtschaft 2030) identifiziert Flächen für produzierende Wirtschaftsunternehmen und beschreibt die Vorbereitung, Aktivierung und Entwicklung.
- Der Masterplan Industrie bildet den strategischen Rahmen für die Industriepolitik, die einen Schwerpunkt der Berliner Wirtschaftspolitik darstellt.
- Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) befasst sich mit der strategischen Verkehrsplanung, um den neuen Anforderungen an die Berliner Mobilität gerecht zu werden.
- Die lokale Strategie Stadtlandschaft Berlin 2030 setzt den Fokus auf die Berliner Stadtnatur, die maßgeblich zur hohen Lebensqualität der Hauptstadt beiträgt.
- Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030) stellt den Gesamtbedarf an Wohnraum fest, kalkuliert den dafür erforderlichen Neubau und identifiziert Schwerpunkträume für Neubauten und Potenzialbereiche.
- Das Hochhausleitbild ergänzt den StEP Wohnen und setzt Rahmenbedingungen für das Hochhausvorhaben im städtebaulichen Kontext.
- Eine besondere Rolle unter den Stadtentwicklungskonzepten nimmt die Charta Schumacher Quartier ein, die Grundsätze und Leitlinien für Akteur:innen im zukünftigen Quartier festsetzt.