Übergreifende Rahmenbedingungen
Nationale und internationale Kontexte
Die Berliner Smart City-Strategie handelt im Einklang mit nationalen und internationalen Standards. Das Berliner Selbstverständnis als Smart City gründet sowohl auf internationalen Erfahrungen als auch auf der 2017 veröffentlichten Smart City Charta. Diese betont ebenfalls, dass Stadtentwicklung und digitale Transformation zusammengedacht werden müssen und Stadtgestaltung transparent und partizipativ erfolgen muss. Sie betont die Notwendigkeit einer öffentlichen Kontrolle von (Daten-)Infrastrukturen. Außerdem hebt sie hervor, dass für die Entwicklung einer Smart City neue Kooperationsformen mit Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft, also der gesamten Stadtgesellschaft, gefunden werden müssen. Die Neue Leipzig-Charta, die Ende 2020 auf EU-Ebene verabschiedet wurde, setzt ebenfalls wichtige Standards für die gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung. Vor allem für den Leitgedanken der nachhaltigen Stadt ist zudem das Hauptgutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Der Umzug der Menschheit: Die transformative Kraft der Städte relevant. Die darin beschriebenen planetarischen Leitplanken müssen auch in der Smart City Berlin handlungsleitend sein. Um den Erfolg der Smart City Berlin zu messen, kann auf erprobte Indikatoren zurückgegriffen werden, beispielsweise aus der ISO Norm 37120 (“Sustainable cities and communities -- Indicators for city services and quality of life”).
Berlin ist außerdem Mitglied der Cities Coalition for Digital Rights. In dieser erklären die Mitgliedsstädte der Koalition, dass sie sich verpflichten, Menschenrechte im Internet auf lokaler wie auch auf globaler Ebene zu schützen und einzufordern. Konkret ergeben sich aus der Verpflichtung fünf Forderungen: 1) Universaler Zugang zum Internet sowie zu digitaler Bildung; 2) Privatsphäre, Datenschutz und Datensicherheit; 3) Transparenz, Verantwortlichkeit, Haftungspflichten und Freiheit von Diskriminierung durch Algorithmen, Daten und Inhalte; 4) partizipative Demokratie, Diversität und Inklusion; 5) offene und ethische digitale Standards. Die Standards sind auch für die Berliner Smart City-Strategie wegweisend. Diese orientiert sich außerdem an der Berliner Erklärung zur Digitalen Gesellschaft und wertebasierten digitalen Verwaltung, die im Dezember 2020 von den für die Verwaltungsdigitalisierung zuständigen Minister:innen der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde. Sie fordert eine Stärkung von Grundrechten und demokratischen Werten in der digitalen Welt und setzt – ebenso wie die Berliner Smart City-Strategie – auf Nachhaltigkeit und Resilienz.
Des Weiteren gelten auch für die Smart City-Strategie die politischen Zielsetzungen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (die Sustainable Development Goals – SDGs), die einen Zielhorizont für die globale Entwicklung bis 2030 bieten. Berlin möchte Verantwortung für diese globalen Herausforderungen und für die aus ihnen resultierende Agenda 2030 übernehmen und erkennt diese Ziele an. Zu weiteren internationalen Strategien, die sich in der Smart City Berlin widerspiegeln, zählen die UN Habitat Smart Cities Initiative, die den Einsatz technologischer Innovationen fördert, um Nachhaltigkeit, Inklusivität, Wohlstand und die Menschenrechte zu fördern, sowie die Fab City Global Initiative, bestehend aus einem Netzwerk aus Städten, Regionen und Ländern, die sich verpflichtet haben, bis 2054 alles selbst zu produzieren, was sie verbrauchen.
Berlin hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt: Bis 2050 soll die Stadt klimaneutral sein. Als Zwischenschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität legt das Berliner Energiewendegesetz fest, die Gesamtmenge der Berliner CO2-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent, bis 2030 um mindestens 60 Prozent und bis 2050 um mindestens 85 Prozent zu reduzieren, jeweils im Vergleich zum Jahr 1990. Zusätzlich haben sich Senat und Abgeordnetenhaus mit dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 dazu bekannt, die Anstrengungen Berlins für den Klimaschutz zu verstärken, um über die gesetzlichen Vorgaben hinaus eine Reduktion der CO2-Emissionen bis 2050 um 95 Prozent zu erreichen.
Neben der Smart City-Strategie entwickelt Berlin aktuell auch eine neue Digitalisierungsstrategie, um die Leitplanken für nachhaltige Digitalisierung im Land Berlin festzulegen. Die beiden Strategien werden eng abgestimmt entwickelt, um Redundanzen zu vermeiden und Synergien frühzeitig zu erkennen.