Ruhender Verkehr
PKW-Stellplätze
Der ruhende PKW-Verkehr nimmt derzeit im Quartier einen großen Teil des Stadtraums ein. Ziel des Wettbewerbs ist es, die visuelle Dominanz der PKW-Stellplätze im Stadtraum zu verringern. Im Sinne eines auch im Hinblick auf Mobilität zukunftsorientierten Stadtquartiers sollen intelligente Parkplatzlösungen mit möglichst geringem Flächenbedarf gefunden werden. Auf großflächige, ebenerdige Anlagen ist zu verzichten. Zur Organisation des ruhenden Verkehrs werden daher zentralisierte, gebündelte Parkstationen gefordert, die den Fokus auf Bewegungs-, Begegnungs- und Freiraum im Stadtraum ermöglichen.
Für den Wohnungsbau ist von einem Stellplatzschlüssel von 0,35 Stellplätzen je Wohnung auszugehen. Außerdem sind 50 kostenlose öffentliche Stellplätze für Besucher des Stadtteilzentrums und Pendler sowie weitere 100 Stellplätze für das Kino CineMotion vorzusehen. Die Stellplätze sollen in einer oberirdischen Quartiersgarage, die baulich auch in Kombination mit anderen Nutzungen errichtet werden kann, nachgewiesen werden. In der Quartiersgarage sollen im Sinne eines Mobility-Hubs auch Flächen für Fahrradstellplätze, Car- und Bike-Sharing sowie Ladestationen für E-Mobility bereitgestellt und so die verschiedenen Verkehrsarten effizient und attraktiv miteinander verzahnt werden. Die Quartiersgarage soll flexibel auf zukünftige Entwicklungen reagieren können. Es sind Möglichkeiten für Anpassungen an Bedarfsänderungen vorzusehen.
Im öffentlichen Straßenraum sollen lediglich Flächen für allgemein notwendige Stellplätze für Menschen mit Behinderung und Kurzzeitstellplätze vorgesehen werden.
Fahrradstellplätze
Neben Stellplätzen für den motorisierten Individualverkehr gilt es auch Stellplätze für Fahrräder auszuweisen. Vor dem Hintergrund, dass der Radverkehr in der Stadt stetig steigt und gerade auch ältere Menschen vermehrt das Fahrrad nutzen, werden gute und konzeptionell integrierte Lösungen für die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder erwartet. Dabei sind Abstellplätze für Lastenfahrräder wie auch sichere Abstellmöglichkeiten und Ladestationen für Pedelecs zu berücksichtigen.
Für die Wohnnutzung ist von einem Schlüssel von 2 Fahrradabstellplätzen je Wohneinheit auszugehen. Diese sind vollständig innerhalb des Wohngebäudes unterzubringen. Neben den ausreichend zur Verfügung zu stellenden privaten Fahrradstellplätzen sind Besucherfahrradstellplätze vorzusehen. Diese sollen oberirdisch und in der Nähe der Hauseingänge geplant werden.
Für gewerbliche und sonstige Nutzungen ist 1 Fahrradabstellplatz je 75 m² BGF vorzusehen. Diese Fahrradstellplätze sollen nach Möglichkeit an einem zentralen Standort gebündelt, leicht zugänglich sowie witterungs- und vandalismusgeschützt errichtet werden. Die durch die Planung entstehenden Freiraumverluste sind durch die Qualifizierung verbleibender Freiräume zu kompensieren.