Straßenräume
Durch die Gestaltung der Straßenräume sollen Aufenthaltsqualitäten mit unterschiedlichem Charakter ausgebildet werden. Straßenquerschnitte sind so auszulegen, dass Konflikte zwischen Radfahrer*innen, KFZ-Fahrer*innen und Fußgänger*innen vermieden werden. Der für den Fußverkehr effektiv nutzbare und ohne Hindernisse zur Verfügung stehende Raum soll einen für die Belange des Fußverkehrs und des Aufenthalts im öffentlichen Raum angemessenen Anteil am Straßenraum erreichen. Dies ist insbesondere bei der Neuanlage und Umgestaltung von Straßen und Plätzen zu berücksichtigen.
Falkenberger Chaussee
In der Falkenberger Chaussee ist zwischen S-Bahnhof Hohenschönhausen und Zingster Straße insbesondere der nördliche Gehwegbereich für das Fußverkehrsaufkommen nicht mehr ausreichend, auch die Radfahrstreifen im nördlichen Fahrbahnbereich entsprechen nicht den geltenden Regelwerten. Hier sind Erweiterungsmöglichkeiten im Straßenraum zu prüfen. Notwendig wäre eine Gehwegbreite von 5 m einschließlich Baumstreifen, die Radfahrstreifen bzw. die Radwege sollen ebenfalls auf Regelwerte von 2,00 m im Gehwegbereich oder Protektion im Fahrbahnbereich von 3,00 m Breite erweitert werden. Die Fahrstreifenzahl von je zwei Fahrstreifen pro Richtung muss wegen des Buslinienverkehrs und des hohen Kfz-Aufkommens neben dem besonderen Bahnkörper verbleiben. Breitenreduzierungen sind bereits mit der Herstellung von Radfahrstreifen erfolgt, so dass hier keine Reserven bestehen.
Im Nordosten, wo die Falkenberger Chaussee in eine Brückenlage übergeht, sind geeignete Lösungen zu finden, wie der Höhenversprung zu den angrenzenden Quartiersflächen zu überwinden ist. Im Bereich des Brückenwiderlagers darf beidseitig ein 5 m breiter Böschungsstreifen ab Außenkante Brückenwiderlager und den angrenzenden Flügelwänden nicht überplant werden. Neue Stützwände im öffentlichen Straßenland sollten möglichst vermieden werden, im Falle des Bedarfes eine Höhe von 1,50 nicht erreichen, um nicht den Anforderungen der DIN 1076 zu unterliegen. Sollten durch den Rückbau von Böschungen neue Stützwände unabwendbar erforderlich werden, so ist auch hier ab Außenkante der neuen Stützwände ein 5 m breiter Streifen frei zu halten. Diese 5 m breiten Streifen beidseitig der Falkenberger Chaussee müssen weiterhin im Eigentum des Landes Berlin bleiben und ihre rechtliche Bedeutung als öffentlich gewidmete Flächen beibehalten. Nur so ist der erforderliche uneingeschränkter Zugang zu den vorhandenen und eventuellen neuen Bauwerken für Bauwerksprüfung oder Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten sichergestellt.
Wartenberger Straße
Die Wartenberger Straße gehört zum Ergänzungsnetz. Separate Radverkehrsanlagen werden aufgrund der Flächenverfügbarkeit nicht unbedingt gefordert. Der Radverkehr kann die Fahrbahn mitnutzen. In der Wartenberger Straße ist zur Wahrung der Verkehrssicherheit und der Konfliktminimierung auch eine Neugestaltung mit komfortableren Gehwegen, Gestaltungselementen zur besseren Erkennbarkeit von Querungsstellen auch im Sinne einer Verkehrsberuhigung (Lärmschutz, Erhöhung der Sicherheit etc.) einzubeziehen.
Für den Schulstandort an der Wustrower Straße 24 sind in der Wartenberger Straße Bereiche für das Absetzen von Schülern durch Schul-/Shuttlebusse und „Elterntaxis“ zu berücksichtigen. Für die Elterntaxis sollten rund 15 Kurzzeitstellplätze in möglichst weiter Entfernung zum Schuleingang (mindestens 250 m) angeordnet werden, um die Gefährdung der Kinder durch Ein- und Ausparkmanöver zu vermindern.
Als Bushaltestellen kommen alternativ ein Standort zwischen dem Kino CineMotion oder unter der Falkenberger Brücke infrage. An letzterem befindet sich bereits heute ein temporärer Haltestellenbereich für Schienenersatzverkehr.
Anliegerstraße Falkenberger Chaussee
Für die Anliegerstraße südlich der Falkenberger Chaussee soll ein Vorschlag für die Neugestaltung des nördlichen Straßen- und Gehwegbereichs unterbreitet werden, der auch eine (bauliche) Neuordnung der bisher als Stellplätze genutzten Fläche vorsehen soll. Der Zugang zum geplanten Schulstandort Am Breiten Luch ist zwingend zu beachten. Aufgrund des großen Einzugsbereichs werden viele Schüler auch mit dem ÖPNV kommen und müssen dann von der Brücke zur Schule gelangen.