Private Freiräume
Bestehen Defizite in der Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen können private oder halböffentliche Freiflächen einen Teil des Bedarfs an öffentlichen Flächen kompensieren. Die Baustruktur gilt als Indikator für den zur Verfügung stehenden Anteil an privatem Freiraum bzw. dem Bedarf an öffentlichem Freiraum. Jede Wohnung sollte über einen privaten geschützten Freiraum in Form von Loggien, Balkonen, (Dach)terrassen oder Gärten verfügen. Darüber hinaus sind zugeordnet zu den Wohngebäuden gemeinschaftlich nutzbare private Freiräume vorzusehen. Dies können Gemeinschaftsgärten (auch Nutzgärten), Wohnhöfe oder Dachgärten sein. Gemäß Bauordnung Berlin müssen zudem Kinderspielplätze mit einer Größe von 4 m² je Wohnung, mindestens jedoch 50 m², auf den privaten Freiflächen angeordnet werden.