Vorgaben zur Nutzung Büro/Co-Working/Soziales/Gesundheit
Neben zu schaffenden Flächenangeboten für Arbeitsstätten und Praxen entsteht durch den neu geplanten Wohnraum auch ein Bedarf an Kindertagesstättenplätzen. Die Anzahl der zu errichtenden Kindertagesstätten-Plätze errechnet sich nach folgender Formel:
Anzahl der neu geplanten Wohneinheiten (WE) x 2 x 0,07 x 0,7
Dies entspricht dem durchschnittlichen Anteil der unter Sechsjährigen an der Gesamtbevölkerung bei einem Versorgungsgrad von 70 %. Pro Kindertagesstättenplatz entsteht ein Flächenbedarf von 12 m² BGF im Gebäude und 8 m² Außenspielfläche. Die Kindertagesstätte ist in sinnvoller Zuordnung zu den Wohnquartieren (Einzugsradius 300 m) vorzusehen. Sie kann als eigenständiger, freistehender Gebäudekörper konzipiert werden oder integriert in ein (Wohn)gebäude, sofern die Freiflächen so angeordnet werden, dass nachbarschaftliche Konflikte vermieden werden. Auf dem Grundstück sind insgesamt 4 Fahrradstellplätze und 1 Stellplatz für Menschen mit Behinderung vorzusehen. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Hol- und Bringverkehr und der Anlieferverkehr nicht zu einer Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs im öffentlichen Straßenland führen.